Das Bundesarbeitsgericht hat am 9.12.2021 entschieden, dass Arbeitnehmer hinnehmen müssen, wenn ihnen bei Kurzarbeit entsprechend der Urlaub gekürzt wird. Bei der Berechnung des Jahresurlaubs ist zu berücksichtigen, wenn aufgrund von Kurzarbeit einzelne Arbeitstage vollständig ausfallen. D.h. bei sog. „Kurzarbeit Null“ darf der Urlaubsanspruch entsprechend anteilig gekürzt werden, stellte das Gericht klar. Ausgefallene Arbeitstage dürfen somit rechtlich nicht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichgestellt werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
VZVNRW, 15.12.2021
Die Deutsche Fachpresse vergibt in Kooperation mit der Karl Theodor Vogel Stiftung den Award „Fachjournalist:in des Jahres 2022“. Bewerben Sie sich jetzt, Einsendeschluss ist der 24. Januar 2022.
Es können Print- und Onlineartikel eingereicht werden, die im Jahr der Ausschreibung (2021) in deutscher Sprache in einem Fachmedium veröffentlicht wurden (Deutschland, Österreich, Schweiz). Bewertungskriterien sind die fachjournalistischen Kernwerte wie Fachwissen, Glaubwürdigkeit, Ausdrucksweise, Originalität und Verantwortung.
Die Gewinner:innen werden feierlich im Rahmen der B2B Media Days 2022 – Kongress der Deutschen Fachpresse ausgezeichnet.
Ausführliche Bewerbungsinformationen und Teilnahmebedingungen zum Award finden Sie hier.
VZVNRW, 29.11.2021
Die Entscheidung des Europäischen Gerichts (EuG) im Fall „Google Shopping“ wird vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) als „historisches Urteil“ begrüßt.
Das EuG bestätigte nun die eine wegweisende Entscheidung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2017, wonach der Suchmaschinenkonzern Google seine Marktmacht gegenüber konkurrierenden Preisvergleichsdiensten missbraucht. Es wurde eine Geldbuße in Höhe von 2,42 Mrd. Euro verhängt und Google wurde aufgefordert, das wettbewerbswidrige Verhalten zu unterlassen.
„Damit wird erstmals auch gerichtlich auf europäischer Ebene anerkannt, dass Google seine Marktmacht im Internet missbraucht. Das Urteil ist ein Meilenstein für den freien Wettbewerb, die Innovationskraft Europas und den Schutz von digitalen Inhalteanbietern“, so VDZ und BDVZ.
„Mit dem Grundsatzurteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Fairness im Internet getan, der weit über den konkreten Fall hinaus wirken wird“, heißt es dazu weiter von den Verlegerorganisationen, doch gebe es noch viel zu tun. So müsse das Urteil gleichzeitig als Weckruf verstanden werden, die Durchsetzungsfähigkeit des für 2022 von der EU geplanten Digital Markets Act (DMA) zu sichern, der genau solche Selbstbegünstigungen und Diskriminierungen sanktionieren soll. Bislang seien die Vorschläge hierzu unzureichend.
Die Kommission hatte ihr Verfahren gegen Google im Jahr 2010 eingeleitet und reagierte damit insbesondere auch auf eine Beschwerde von VDZ und BDZV vom November 2009. Die Verlegerverbände haben seitdem das Verfahren kontinuierlich unterstützt und sich insbesondere gegen einen anfangs geplanten Vergleich mit Google gewandt.
Google kann gegen das Urteil Rechtsmittel zum Europäischen Gerichtshof einlegen und eine finale Entscheidung um weitere Jahre verzögern. Vor diesem Hintergrund fordern VDZ und BDZV, diese Prozesse im DMA zu beschleunigen. „Der Schutz des freien Wettbewerbs darf keine Sisyphos-Aufgabe sein.“
VZVNRW, 20.11.2021
Die Gesellschafterversammlung der Corint Media hat über einen neuen Verteilungsplan für die Erlöse aus dem Presseleitungsschutzrecht für 2022 beschlossen.
Corint Media gehört zu den 13 in Deutschland zugelassenen Verwertungsgesellschaften und vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte fast aller deutschen privaten Fernseh- und Radiosender sowie zahlreicher Presseverleger. Eine Vielzahl von Presseverlegern hat seit dem Inkrafttreten des neuen Presseleistungsschutzrechts, Corint Media mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt.
Der neue Verteilungsschlüssel ergibt sich aus den pressespezifischen Leistungskriterien und beinhaltet künftig fünf Töpfe. Zwei der fünf Töpfe werden nach der Online-Reichweite des jeweiligen Angebots ausgeschüttet und zwei nach einer Systematik aus verkaufter Auflage und dem Einzelverkaufspreis einer Ausgabe. Allen berechtigten Presseverlegern der Corint Media, die einen Wahrnehmungsvertrag abschließen, werden zwei Prozent der erzielten Erlöse zu gleichen Teilen ausgezahlt.
Weitere Informationen zum Verteilungsplan finden Sie hier.
VZVNRW, 05.10.2021
Zu den großen Problemen der Druck- und Medienwirtschaft zählen seit geraumer Zeit die massiv steigenden Preise für Papier verbunden mit einer unklaren Situation bzgl. der Liefermengen und -termine. Engpässe auf den Papiermärkten sorgten bereits in vielen Druck- und Medienbetrieben für schwerwiegende Produktionsbehinderungen.
Als Ursachen für die Engpässe bei den Liefermengen werden die weltweite Nachfrage nach Zellstoff und Altpapier genannt sowie mangelnde Kapazitäten in der Logistik, welche noch durch die Corona Pandemie hervorgerufen wurden und deren Nachwirkungen noch nicht überwunden sind. „Die Läger des Großhandels sind teilweise noch lieferfähig, aber nicht imstande, die aktuellen Engpässe auszugleichen und schon gar nicht das Streckengeschäft zu ersetzen“, so Stephan Krauss, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes des Deutschen Papiergroßhandels e.V. .
Der sinkende Bedarf an grafischen Papieren in Deutschland und Europa hat zum Abbau von Produktionskapazitäten geführt, dadurch entwickelt sich der Preiskampf nun umso härter. Hierdurch besteht die Gefahr, dass eine verstärkte Abwanderung von Print zu den Online-Medien stattfindet. Leider ist nicht zur erwarten, dass sie die Lage in absehbarer Zeit verbessert. So bleibt nur der dringende Appell an alle Beteiligten die Zusammenarbeit zu verstärken und eine intensive Kommunikation aufrechtzuerhalten. „Die extreme Nachfrage aus dem Verpackungssektor – Stichwort E-Commerce – und die europaweiten Kapazitätsengpässe bei der Papierherstellung führen zu Verknappung und Preissprüngen auch bei den grafischen Papieren. Die Lage ist angespannt, noch funktioniert die Versorgung des Zeitschriftenmarktes. Die Papierbranche muss sich jetzt als Partner erweisen, der die Preisschraube nicht überdreht – das wäre fatal!“, so VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer im Handelsblattinterview.
Wir werden Sie an dieser Stelle „auf dem Laufenden“ halten.
VZVNRW, 30.09.2021
Der alle zwei Jahre angebotene Kongress 'Tag des Mittelstandes' steht unter dem Motto ‘Gemeinsam – erfolgreich – vor Ort’ und steht für die gemeinsamen Ziele, für die sich ‚markt intern‘ als Interessenvertretung für den deutschen Mittelstand stark gemacht hat. Schwerpunktthemen sind u.a. Barrieren überwinden, d.h. Gemeinsamkeiten identifizieren und ausbauen, Nutzen durch Netzwerken, sind Digital-/ Social-Media-Plattformen Umsatzbringer?
Weitere Informationen zum Programm, sowie zur Anmeldung finden Sie hier.
Wir wünschen gutes Gelingen und möchten gleichzeitig nicht versäumen, unserem Mitglied ‚markt intern‘ zum 50-jährigen Jubiläum am 14. Oktober 2021 zu gratulieren! Herzlichen Glückwunsch!
VZVNRW, 29.09.2021
Am 4. August 2021 hat die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung einen Gesetzentwurf zur vorübergehenden, befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Betriebe beschlossen, deren Zahlungsunfähigkeit auf das Hochwasser im Juli 2021 zurückzuführen ist.
Durch diese Maßnahme sollen Betriebe unterstützt werden, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Im Sinne des geltenden Insolvenzrechts wären diese Betriebe verpflichtet einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Insolvenzantragspflicht wird nun ausgesetzt.
Die BDA hat ihren zur Hochwasserkatastrophe herausgegebenen Leitfaden hierzu aktualisiert, diesen finden Sie hier.
VZVNRW, 11.08.2021
Der gesetzliche Mindestlohn ist zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro brutto je Stunde gestiegen. In den kommenden Jahren wird er schrittweise weiter erhöht. Bis zum 1. Juli 2022 wird er in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre und ist unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung. Er ist ein Bruttostundenlohn. Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen Verpflichtungen wie zum Beispiel die Dokumentation der Arbeitszeit können mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
Ausführliche Informationen zum Mindestlohn, sowie den Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
VZVNRW, 07.07.2021
Wir gratulieren unseren Mitgliedern DVS Media, Fachmedien Otto Schmidt KG, Krammer Verlag, NWB Verlag sowie Sternefeld Medien zur Wahl als Vorstand und Sprecher der Deutschen Fachpresse.
Herr Holger Knapp, Geschäftsführer der Sternefeld Medien (Düsseldorf), wurde zum neuen Sprecher der Deutschen Fachpresse gewählt. Herr Knapp folgt damit auf Dr. Klaus Krammer vom Krammer Verlag (Düsseldorf), der als Sprecher nicht wieder kandidierte, dem Vorstand jedoch als stellvertretender Vorsitzender erhalten bleibt. Dr. Ludger Kleyboldt, Geschäftsführer des NWB Verlags (Herne) wurde zum Schatzmeister ernannt.
Der Vorstandsvorsitzende des VZVNRW, Christoph Bertling, Geschäftsführer Fachmedien Otto Schmidt (Düsseldorf) und Dirk Sieben, Geschäftsführer, DVS Media (Düsseldorf) wurden als zwei von vier stellvertretenden Sprecher:innen der IG Fachmedien gewählt.
Wir gratulieren unseren Mitgliedern zu Ihrer Wahl und wünschen Ihnen viel Erfolg bei den kommenden Aufgaben.
VZVNRW, 01.07.2021
Erfreulicherweise hat der Bundestag gestern mit der Neufassung des Urheberrechts ein Schutzrecht für journalistische Inhalte verabschiedet.
Das neue Leistungsschutzrecht und die schon seit Jahresbeginn geltenden Regeln zur Beschränkung des Marktmissbrauchs großer Internetkonzerne wirken einer Ausbeutung journalistischer Inhalte entgegen. Die seit Januar in Deutschland greifende Regulierung gibt dem Kartellamt die Möglichkeit, marktdominanten und übermächtigen Digitalplattformen zu untersagen, die Darstellung von Inhalten von einer Rechteübertragung zu unangemessenen Bedingungen abhängig zu machen. Das Leistungsschutzrecht wird für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt sein.
VZVNRW, 20.5.2021
Immer wieder erreichen uns Anfragen zur "Impfpriorisierung von Beschäftigten der Medienbranche". Gern möchten wir Ihnen nachfolgend eine Kurzinformation zu diesem Thema geben, auch wenn es speziell in NRW bislang keine Priorisierung von Beschäftigten der Medienbranche gibt. Eine solche existiert bislang nur in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinlad-Pfalz. Eine einheitliche Vorgehensweise der Bundesländer wäre diesbezüglich natürlich wünschenswert gewesen, ist aber derzeitleider auch nicht absehbar.
Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW finden Sie weitere Informationen zu den Priorisierungsgruppen sowie den Berufsgruppen, die sich bereits zur Impfung anmelden können.
Sobald uns neue Fakten zu diesem Thema vorliegen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
VZVNRW, 19.05.2021
Das bislang angekündigte Förderprogramm für Verlage wurde wegen unüberwindbarer rechtlicher und politischer Schwierigkeiten abgesagt. Dies teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Presseverlegerverbänden mit. Rechtliche Hürden stünden einer erfolgreichen und sinnvollen Umsetzung der zuletzt geplanten Transformationsförderung der Verlage im Wege, so das BMWi.
Der Vorschlag einer Umwidmung der bereits eingeplanten Haushaltsmittel in eine Corona-Soforthilfe für Verlage wurde vom Haushaltsausschuss leider nicht unterstützt.
Die Enttäuschung in den Verlegerverbänden ist groß und die Folgen für die Medienlandschaft nicht absehbar. Die Verlegerverbände fordern daher die Politik dringend auf, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode eine wirksame Presseförderung einzuführen. Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.
Die gemeinsamen Pressemitteilung von VDZ, BDZV, VDL und BVDA finden Sie hier.
VZVNRW, 29.04.2021
Nach einer Fachpresse-Statistik 2020 führte die Corona-Pandemie zu einem Umsatzrückgang von 6,4% für die Fachmedienbranche. Positiv entwickelten sich demgegenüber die Erlöse aus den digitalen Medien. Sie machen 41,3% des Gesamtumsatzes aus und stiegen um 4,8%, im Gegensatz zu den Printerlösen, die mit einem Minus von 7,6% ebenfalls rückläufig sind.
Gleichwohl bleiben die Printerlöse die größte Einnahmequelle der Fachmedienhäuser. Hierbei entfallen 81,1% auf Fachzeitschriften, 18,9% auf Fachbücher. Mit rund 5.695 Fachzeitschriftentiteln entspricht dieser Wert in etwa dem Vorjahr. Die Digitalerlöse sind mittlerweile nahezu gleichauf mit dem Printsegment. Mit digitalen Angeboten oder ePaper-Ausgaben konnten die Fachmedienhäuser in 2020 ihre Vertriebsstrategie festigen. 90% der Fachmedienanbieter sehen die Corona-Pandemie als Auslöser für einen Digitalisierungsschub in der Branche.
Die ausführliche Fachpresse-Statistik 2020 lesen Sie hier.
VZVNRW, 28.04.2021
Springers News-App Upday soll offenbar Dienstleister für Facebook News werden und sorgt somit für Ärger in der Branche. Hintergrund ist, dass bei diesem Vorgehen Springer entscheiden würde, welche Artikel anderer Verlage dort zu lesen sind. Die Zusammenarbeit wäre pikant, weil Springer bislang zugunsten eines Leistungsschutzrechts Lizenzdeals zu Inhalten ablehnt und sie als "Abspeisen" definiert. Auch trat BDZV-Präsident Mathias Döpfner bis dato für ein deutsches Leistungsschutzrecht ein und hatte alle Lizenzdeals zu Inhalten abgelehnt.
"Wir haben immer deutlich gemacht, dass wir Kooperationen mit Facebook, Google und anderen Anbietern aufgeschlossen gegenüberstehen – allerdings nur, soweit dadurch die effektive Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten nicht erschwert oder unmöglich wird," so Springer.
Weitere Informationen finden Sie hier.
VZVNRW, 01.04.2021
Aufgrund der exponentiell steigenden Corona-Fallzahlen und dem Vordringen der ansteckenderen Virusvariante B.1.1.7. hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf eine Verlängerung des derzeitigen Lockdowns geeinigt. „Wir sind in der dritten Welle. Die Lage ist ernst“, so die Kanzlerin.
Die gestern zunächst beschlossene Osterruhe wurde heute nach Interventionen und Kritik zahlreicher Verbände und Unternehmen wieder gekippt. Anders als zunächst vereinbart, wird das öffentliche Leben um die Osterfeiertage nicht noch zusätzlich am 1. und 3. April heruntergefahren. Der Gründonnerstag bleibt regulärer Arbeitstag.
Notwendige Kontakte sollen durch regelmäßige Corona-Tests abgesichert werden.
Lesen Sie hier die aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung im Einzelnen.
VZVNRW, 24.03.2021
Die 10. Auszeichnung des Verkündigungspreises für Christliche Initiativen nimmt die Bergmoser + Höller Stiftung in ihrem diesejährigen Jubiläumsjahr am 25. Juni vor. Der Preis ehrt Aktionen christlicher Einrichtungen, Gemeinden und Initiativen, die durch innovative Ideen und Projekte die Freude am christlichen Glauben lebendig halten.
Der erste, mit 5.000 EUR dotierte Preis geht an die „mobile modulare Kirche mit Jurte“ im oberbayrischen Brannenburg, eine Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde. Unter dem ehemaligen Label "Kirche im Freien" entstand ein Gesamtkonzept mit Modulen für alle Generationen. Aus drei Elementen lassen sich ganz einfach und praktisch ganz unterschiedliche Angebote formen, um Kirche in die Fläche und die Öffentlichkeit zu tragen. Hierbei macht eine Jurte die Gottesdienste und kirchlichen Veranstaltungen wetterfest und schafft mehr Fläche, wodurch mehr Öffentlichkeit und Flexibilität erreicht werden kann. Bei schönem Wetter werden die Jurtenwände einfach abgeknöpft und Raum und Möglichkeiten erweitern sich nach außen. Rund 180 herkömmliche Bierkisten dienen im Innenraum als mobile und flexible Sitzgelegenheit und ein mobiler kirchlicher Alphornchor spricht alle Generationen an.
Der zweite Preis mit 3.000 EUR zeichnet das Projekt "Ort der guten Nachrichten" der Evangelischen Christuskirche in Fulda aus. Der Gedanke dahinter: in Zeiten vieler schlechter Nachrichten braucht eine Gemeinde auch gute Nachrichten. Wer immer gute Nachrichten hatte, konnte sie an der Installation eines großen Rotkehlchens im Altarraum anheften oder sie über eine Website der Diakonie auf einen Monitor in der Kirche bringen. Auf der entsprechenden Facebookseite erschien parallel immer eine „gute Nachricht des Tages“ von stadtbekannten Persönlichkeiten. Zusätzlich gab es interaktive Videoandachten mit guten Nachrichten in der Christuskirche. So entstand ein Zeichen der Verbundenheit, das Menschen näher zusammenbrachte - und noch immer bringt.
Den dritten Preis in Höhe von 2.000 EUR sicherte sich das Team von engagierten Vikarinnen und Vikaren aus der Evangelisch-Lutherische Kirche mit der "Pop Up Church" in Hamburg. Hierbei soll Kirche an Orten aufp(l)oppen wo man sie sonst nicht erwartet, wie etwa im Stadtpark, im Café oder in einer lebendigen Jukebox auf dem Weihnachtsmarkt. Es geht ihnen darum mit Menschen in Kontakt zu kommen, die nicht die traditionellen kirchlichen Veranstaltungsformate aufsuchen, Fragen zu wecken, und Rede und Antwort zu stehen, „die religiöse Kommunikation befördern“ und „Sinn für den Sinn von Religion“ wecken. Pro Jahr werden etwa drei Aktionen durchgeführt und über die Sozialen Medien verbreitet.
Weitere Informationen zu den Preisträgern finden Sie hier.
VZVNRW, 12.03.2021
In der vergangenen Woche hat auch der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. In Kraft treten kann das Gesetz nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Vorgesehen sind weitere Steuerentlastungen für Familien sowie Unternehmen und Selbstständige. Das Gesetz hebt u.a. den steuerlichen Verlustrücktrag für Unternehmen und Selbstständige auf 10 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 an. Der vorläufige Verlustrücktrag für 2021 wird bei der Steuerfestsetzung für 2020 berücksichtigt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Stundung auch für die Nachzahlung bei der Steuerfestsetzung 2020 zu beantragen.
Familien erhalten, wie schon im vergangenen Jahr, einen Kinderbonus. Weitere Informationen finden Sie hier.
VZVNRW, 11.03.2021
Die umstrittene Neufassung des Urheberrechts wurde gestern von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die Reaktionen sind unterschiedlich. Die Verbände, Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), fordern, die Neuregelung "wirksam und zügig" umzusetzen. "Die EU-Urheberrechtsrichtlinie gibt den Mitgliedsstaaten einen besseren Schutz der Urheber und Rechteinhaber gegenüber den Megaplattformen vor. Das muss auch Maxime der weiteren Umsetzung in Deutschland bleiben", so die Verbände. Sie heben vor allem das geplante Leistungsschutzrecht als "einen Schlüssel, um die Ausbeutung journalistischer Inhalte durch kommerzielle Plattformen künftig einzudämmen" hervor. Zudem sei es wichtig, im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf zu achten, dass der Beschluss nicht hinter den europäischen Vorgaben zurückbleibe. "Mit der Umsetzung der größten europäischen Urheberrechtsreform der vergangenen zwanzig Jahre in deutsches Recht machen wir das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter", so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
VZVNRW, 04.02.2021
VZVNRW, 10.06.2021