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2020

 

News

Wir gratulieren unserem Mitglied Bergmoser + Höller Verlag AG und besonders unserem Vorstandsvorsitzenden Andreas Bergmoser zum 50-jährigen Verlagsjubiläum

Wir gratulieren unserem Mitglied Bergmoser + Höller Verlag AG und besonders unserem Vorstandsvorsitzenden Andreas Bergmoser zum 50-jährigen Verlagsjubiläum

Die Geschichte des Verlags begann am  25. Oktober 1970 mit der Null-Nummer von "IMAGE - Das Bild unserer Pfarrei". In den folgenden Jahren war dann das „organische Wachstum“ immer ein  besonderes Charakteristikum des Bergmoser + Höller Verlags.

Eine Idee folgte der anderen und interessierte Zielgruppen wurden generiert. So entstanden u.a.  die "Gottesdienste mit Kindern und Jugendlichen", "Gottesdienste vorbereiten" mit Blick auf priesterlose Gemeinden sowie die "Werkstatt für Liturgie und Predigt"  und vieles mehr.

Die Idee „praktische Materialdienste“ auf die Bereiche von Schule, Vorschule und Kindergarten zu übertragen war ein wichtiger Schritt in der Verlagsgeschichte.  So entwickelte der Verlag ab 1977 eine ganze Reihe von Unterrichtshilfen für die Jahrgangsstufen Sek. I und Sek. II, sowie darauf folgend die sehr erfolgreichen "Bausteine Kindergarten" und "Bausteine Grundschule“ auf die noch weitere folgen sollten.

1979 wurde die „GmbH“ durch Martha und Josef Bergmoser und Inge und Karl R. Höller gegründet, die dann im Jahre 2001 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Um einen stärkeren Einfluss auf die Dienstleistungen für den Verlag zu nehmen beteiligten sich die Verlagsgründer im Laufe der Jahre an verschiedenen Firmen wie der „Image Druck GmbH", der "Bergmoser + Höller Agentur für Öffentlichkeitsarbeit GmbH" und der "graphodata AG".

In der Nachfolge seines Vaters ist Andreas Bergmoser seit 1995 für die kaufmännische Leitung des Verlags verantwortlich und 2003 übernahm Peter Enno Tiarks die Programmleitung von Karl R. Höller.  

Im Jahre 2010 gründeten dann die Eheleute Bergmoser und Höller die  „Bergmoser + Höller Stiftung“. Diese vergibt jährlich den "Verkündigungspreis", der Aktionen christlicher Einrichtungen, Gemeinden und Initiativen, die durch innovative Ideen und Projekte die Freude am christlichen Glauben lebendig halten, ehrt.

Die stetige Entwicklung des Verlags geht weiter. So wurde im vergangenen Jahr die“ Bergmoser + Höller Lernen GmbH“ gegründet, die Bildungsdienstleitungen d.h. pädagogische Beratung und Fortbildung anbietet.

Der Verlag Bergmoser + Höller steht für unternehmerische Unabhängigkeit, Integration und Diversifikation. Die Auflagenstärke von mehr als einer Million spricht hierbei für die Erfolgsgeschichte des Verlags.

Der VZVNRW gratuliert sehr zu diesem erfolgreichen Jubiläum!

VZVNRW, 25.10.2020

Rangliste der größten deutschen Fachzeitschriften veröffentlicht

Rangliste der größten deutschen Fachzeitschriften veröffentlicht

Wir gratulieren unserem langjährigen Mitglied Deutscher Ärzteverlag zum ersten Platz

Das Fachmagazin HORIZONT (dfv Mediengruppe) erstellt jährlich eine Rangliste der 150 größten deutschen Fachzeitschriften.

Die Horizont-Rangliste ergibt sich aus den werbeumsatzstärksten Fachmedien, wobei sich für die Top 150 ein Gesamtbetrag von rund 574 Millionen Euro für 2019 ergibt, was einen Rückgang von 4,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die 150 größten deutschen B-to-B-Medien haben durch den Medienwandel mit sinkenden Werbeeinnahmen zu kämpfen.

Das "Deutsche Ärzteblatt" aus dem Deutschen Ärzteverlag (DAV) konnte sich jedoch mit Werbeerlösen von knapp 38 Millionen Euro den ersten Platz des Rankings vor der Lebensmittel Zeitung (LZ), die 36,1 Millionen Euro meldete, sichern.

Wir gratulieren zu diesem Erfolg!

Weitere Informationen zur Horizont-Rangliste finden Sie hier.

VZVNRW, 15.05.2020

Wir gratulieren unserem Mitglied Landwirtschaftsverlag zur Auszeichnung "Fachjournalist des Jahres 2020"

Wir gratulieren unserem Mitglied Landwirtschaftsverlag zur Auszeichnung "Fachjournalist des Jahres 2020"

Die Deutsche Fachpresse und die Karl Theodor Vogel Stiftung kühren die besten Fachjournalisten des Jahres.

In diesem Jahr wurde der Landwirtschaftsverlag für den Beitrag seiner Journalistin Gesa Harms zu dem Thema „Stromtrassen: Was bringt das neue Gesetz?“, erschienen in top agrar, mit dem ersten Preis ausgezeichnet.

Seit 2005 verleiht die Deutsche Fachpresse gemeinsam mit der Karl Theodor Vogel Stiftung (Würzburg) für herausragende journalistische Leistungen den Preis „Fachjournalist des Jahres“.

„Unter den rund 80 Bewerbungen waren viele qualitativ hochwertige fachjournalistische Beiträge. Der Trend zu Nutzwert und sehr guter Schreibe hält an. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, denn darauf kommt es in Fachmedien heute mehr denn je an. Die Preisträger sind dafür ein hervorragendes Aushängeschild eines zukunftsfähigen Fachjournalismus“, so Juryvorsitzender Professor Dr. Lutz Frühbrodt von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt.

Der zweite Preis ging an Miriam Hebben für ihren Beitrag „Bei uns steht sie im Mittelpunkt“, den dritten Preis sicherte sich Mathias Himberg mit dem Beitrag „Ziemlich gern gesehen“, beide erschienen in der Lebensmittel Zeitung der dfv Mediengruppe.

Weitere Informationen zu den Preisträgeren und dem Award finden Sie hier.

Wir gratulieren allen Preisträgern!

VZVNRW, 30.04.2020

Branchenaward "Fachmedium des Jahres 2020" vergeben

Branchenaward "Fachmedium des Jahres 2020" vergeben

Die Deutsche Fachpresse zeichnet exzellente und innovative Fachmedien mit dem Award "Fachmedium des Jahres 2020" aus.

Der VZVNRW freut sich, dass auch in diesem Jahr wieder Mitgliedsverlage unter den Preisträgern sind.

Vergeben wurden Preise in 8 Kategorien. Sie zeigen die Bedeutung, die Fachmedien als Gattung für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft haben.

„Die Jury hatte wieder einen anspruchsvollen Auswahlprozess zu meistern, das machen auch die starken Shortlist-Platzierungen deutlich. Kreativität, Innovationskraft, inhaltlicher Anspruch, Verlässlichkeit und konsequente Kundenorientierung zeichnen unsere Sieger aus“, so Bernd Adam, Geschäftsführer der Deutschen Fachpresse.

In der Kategorie Beste Neugründung gewann "TI Technische Isolierung" von der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, sowie in der Shortlist-Platzierung der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft mit "Durchblick". In der Kategorie Beste Veranstaltung konnten die Handelsblatt Fachmedien in der Shortlist-Platzierung mit dem "Festival of Change 2019" überzeugen und in der Kategorie: Beste Workflow-Lösung gewann der Bundesanzeiger Verlag mit "KYC Complyer".

Weitere Informationen zu den Preisträgeren und den Award finden Sie hier.

Wir gratulieren unseren Mitgliedern zu diesem Erfolg!

VZVNRW, 29.04.2020

KfW-Sonderprogramm verlängert und erweitert

KfW-Sonderprogramm verlängert und erweitert

Die im März 2020 gestartete KfW-Corona-Hilfe, die vor allem dem breiten Mittelstand zur Verfügung steht, wurde noch einmal verlängert. Bis Dezember 2020 sind mittlerweile mehr als 100.000 Anträge bei der KfW eingegangen, von denen bereits 99 % abschließend bearbeitet wurden. Hieraus ergibt sich bei den Zusagen ein Volumen von knapp 46 Mrd. EUR.

Angesichts der weiterhin sehr angespannten wirtschaftlichen Lage im Zuge der Corona-Pandemie verlängert die Bundesregierung alle Varianten des KfW-Sonderprogramms bis zum 30.06.2021, um Planungssicherheit für die Unternehmen zu schaffen. Zudem steht der KfW-Schnellkredit nun auch Soloselbständigen und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Diese können KfW-Kredite bei ihren Hausbanken mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen. Des Weiteren ist für die Unternehmen eine vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeits-entschädigung möglich, was die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtert.

Der KfW-Schnellkredit steht ab sofort unter folgenden Kriterien zur Verfügung:

  • Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbständige, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind
  • das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben
  • pro Unternehmensgruppe beträgt das Kreditvolumen bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 300.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 10
  • zum 31. Dezember 2019 darf das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen
  • aktuell liegt der Zinssatz bei 3% mit einer Laufzeit von 10 Jahren
  • durch eine Garantie des Bundes erhält die Hausbank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW
  • die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW

Weitere Informationen zum aktuellen KfW-Sonderprogramm finden Sie hier.

 

VZVNRW, 22.12.2020

 

 

 

 

Der VZVNRW trauert um Verlagsgründer Dr. h.c. Karl R. Höller

Der VZVNRW trauert um Verlagsgründer Dr. h.c. Karl R. Höller

Unser Mitglied, die Aachener Bergmoser + Höller Verlag AG, trauert um ihren Verlagsmitbegründer Dr. h.c. Karl R. Höller

Am 16. Februar 2020 ist im Alter von 82 Jahren der Aachener Unternehmer Karl Rudolf Höller, Mitbegründer des Bergmoser + Höller Verlags und der gleichnamigen Stiftung verstorben.

Karl R. Höller studierte Philosophie, Theologie, Missionswissenschaften und Ethnologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Augustin/Bonn. Nach seinem Abschluss in Philosophie sammelte Höller Erfahrungen als Journalist, betrieb weitere Studien u.a. in Publizistik und Geschichte und noch als Doktorand wurde er zum stellvertretenden Chefredakteur der Münsteraner Bistumszeitung "Kirche und Leben".

Von 1971 bis 1982 war Höller Generalsekretär des Internationalen Katholischen Missionswerks MISSIO in Aachen. Mit "Image - das Bild unserer Pfarrei" legte Höller im gleichen Jahr gemeinsam mit Josef Bergmoser den Grundstein für ihren im Folgejahr gegründeten Verlag.

Während der ersten anderthalb Jahrzehnte des neuen Jahrhunderts vollzog der Verlag den Übergang aus der Print- in die digitale Publikation. Vor 10 Jahren dann riefen Höller und Bergmoser, ganz in der publizistischen Tradition des Hauses, die Bergmoser + Höller Stiftung ins Leben, die durch eine jährliche Preisvergabe Menschen zu einer innovativen Verkündung ermutigen möchte.

Mit Karl Rudolf Höller verliert der Verlag seinen letzten Gründer, der es stets verstand, das Unternehmen gemeinsam mit seinen Mitarbeitern weiterzuentwickeln. Er hatte ein Gespür für Entwicklungen im kirchlichen Markt und setzte Akzente mit Nachhaltigkeit, die auch die heutige Verlagsausrichtung bestimmen.

Der VZVNRW spricht dem Bergmoser + Höller Verlag seine tief empfundene Anteilnahme aus.

VZVNRW, 26.02.2020

Presseförderung soll prozentual aufgeteilt werden

Presseförderung soll prozentual aufgeteilt werden

Die im Sommer vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigte „Förderung der digitalen Transformation des Verlagswesens zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementszeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern" soll prozentual aufgeteilt werden. Ziel der geplanten Presseförderung soll der "Erhalt der Medienvielfalt und -verbreitung in Deutschland" sowie "die Stärkung des Journalismus und darin tätiger Medienschaffender für die Unterstützung des dringend gebotenen Transformationsprozesses" sein. Ein objektiver Förderschlüssel soll als neutraler Verteilungsmaßstab dienen und sicherstellen, dass alle Verlage adäquat berücksichtigt werden. Der Verteilungsschlüssel würde für Zeitungen 59 %, Zeitschriften 11 % und Anzeigenblätter 30 % betragen,  Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist jedoch, dass der redaktionelle Anteil der Zeitschriften mindestens 30 % betrage und Investitionen in "die digitale Transformation" eindeutig nachgewiesen würden. Als solche Investitionen zählen z. Bsp. "Investitionen in die digitale Markterschließung“,  der "Aufbau von Online-Shops, Rubriken Portalen und Apps“, "eigene oder verlagsübergreifende Plattformen zum Vertrieb der Inhalte“, „digitale Abonnementmodelle sowie die Entwicklung digitalisierter Systeme zum Content Management“.  Durch diese Weiterentwicklung sollen die Verlage sich ein zukunftsträchtiges Standbein schaffen, ohne sich von „Print“ abzuwenden.

Die Förderung soll nach Abstimmung durch den Bundesrechnungshof und das Finanzministerium 2021 ausgezahlt werden.

In einer Stellungnahme kritisiert der DJV die Kriterien. Wenn Auflage und digitale Aktivitäten als Bezugsgröße gewählt würden, dann "würden große Medienkonzerne über die Maßen bezuschusst, während für kleine und mittelständische Verlage kaum etwas übrig bliebe", so DJV-Chef Frank Überall.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

VZVNRW, 03.11.2020

 

 

 

 

Elke Herbst wird Mitglied der Geschäftsleitung der Rudolf Müller Mediengruppe

Elke Herbst wird Mitglied der Geschäftsleitung der Rudolf Müller Mediengruppe

Frau Elke Herbst ist seit dem 1. Februar 2020 verantwortlich für den Geschäftsbereich Handel und wird Mitglied der Geschäftsleitung der Rudolf Müller Mediengruppe. Innerhalb der Geschäftsleitung fällt der Geschäftsbereich Bauen ebenfalls in ihren Verantwortungsbereich.

Sie übernimmt die Position von Holger Externbrink, der auf eigenen Wunsch aus der Geschäftsführung der RM Handelsmedien GmbH & Co. KG und der Geschäftsleitung der Rudolf Müller Mediengruppe in Köln ausscheidet.

Wir wünschen Frau Herbst viel Erfolg in ihrer neuen Position.

VZVNRW, 11.02.2020

Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform

Referentenentwurf zur Urheberrechtsreform

Die in der vergangenen Woche veröffentlichte Anpassung des Urheberrechts an die DSM-Richtlinie (Directive on Copyright in the digital Single Market) entzieht den Presseverlagen und den Journalistinnen und Journalisten das Verfügungsrecht über ihre Werke und Leistungen.

Durch den deutschen Referentenentwurf wird zwar die entsprechende EU-Richtlinie im Hinblick auf das Leistungsschutzrecht für Presseverleger umgesetzt, doch bleibt dieser immer noch hinter den gefassten Regelungen zurück und bedarf der Nachbesserung. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beinhalte, dass „große Digitalplattformen wie Google und Facebook danach bis zu 1.000 Zeichen von jedem Presseartikel sowie Pressefotos, die von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladen werden, ohne Zustimmung der Rechteinhaber veröffentlichen dürften“, erklärten VDZ und BDZV in Berlin. Das entspreche im Umfang häufig halben oder sogar ganzen Presseartikeln. „Der als Ausgleich vorgesehene gesetzliche Vergütungsanspruch läuft ins Leere“, so die Sprecherinnen der Verbände.

VDZ und BDZV kündigten an, eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf abzugeben.

Der VZVNRW wird an dieser Stelle weiter berichten.

VZVNRW, 19.10.2020

 

 

 

 

Der VZVNRW gratuliert Prof. Dr. Hubert Burda zum 80. Geburtstag

Der VZVNRW gratuliert Prof. Dr. Hubert Burda zum 80. Geburtstag

Der Verleger Hubert Burda machte in den letzten Jahrzehnten aus einem erfolgreichen Familienunternehmen eines der größten europäischen Medienhäuser. Fast 20 Jahre stand er an der Spitze des VDZ und prägte als Vordenker und Inspirator die gesamte Zeitschriftenbranche.

Bereits in den 90er Jahren erkannte Hubert Burda die Chancen und Herausforderungen der Digitalsierung, wobei ihm eine selbstbewusste Rolle der Zeitschriften und des Journalismus wichtig ist. Es ist ihm stets ein Anliegen, vor dem Hintergrund einer globalen Perspektive international vergleichbare Spielregeln für alle Wettbewerber zu schaffen. Burda mahnt die Branche zusammenzuhalten: „Die Digitalisierung hat ein völlig neues Umfeld geschaffen, dem wir angesichts der Übermacht der neuen digitalen Konkurrenz am besten gemeinsam begegnen.“

Wir gratulieren Herrn Prof. Dr. Hubert Burda und hoffen, dass er unsere Branche noch lange mit seinem außerordentlichen Engagement inspiriert und prägt.

VZVNRW, 10.02.2020

FACHMEDIUM DES JAHRES – AWARD DER DEUTSCHEN FACHPRESSE

Fachmedium des Jahres - Award der Deutschen Fachpresse

Mit dem Award "Fachmedium des Jahres – Preis der Deutschen Fachpresse" werden seit mehr als 10 Jahren die besten deutschen Fachmedien ausgezeichnet. Es werden Produkte, Dienstleistungen und Lösungen gewürdigt, die beispielhaft für die vielen herausragenden Informationsangebote der Fachmedienhäuser in Deutschland sind. Der Award steht für Qualitätsjournalismus, der die Branche der Fachmedien auszeichnet.

Folgende Kategorien werden ausgezeichnet:

  • Bestes Corporate-Media-Produkt 
  • Beste Fachzeitschrift (bis 1 Million Euro Umsatz)
  • Beste Fachzeitschrift (von 1 Million bis 2,5 Millionen Euro Umsatz)
  • Beste Fachzeitschrift (über 2,5 Millionen Euro Umsatz)
  • Beste Neugründung
  • Beste Veranstaltung
  • Beste Website/Beste App
  • Beste Workflow-Lösung

Bewerben Sie sich jetzt noch bis zum 31. Januar 2020 mit Ihrem Team für die Awards Fachmedium des Jahres 2020.
Weitere Informationen finden Sie hier.

VZVNRW, 16.01.2020

Gehaltsmoratorium für Zeitschriftenredakteurinnen und -redakteure bis Ende April 2021 vereinbart

Gehaltsmoratorium für Zeitschriftenredakteurinnen und -redakteure bis Ende April 2021 vereinbart

Vergangene Woche einigte sich der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger mit den Journalistengewerkschaften auf ein Gehaltsmoratorium bis Ende April 2021. Das bedeutet, dass für diesen Zeitraum nach Auslaufen des Gehaltstarifvertrages am 31. Oktober 2020 bis ins Frühjahr 2021 hinein keine tariflichen Gehaltserhöhungenerfolgen werden. Diese Vereinbarung trägt den besonderen Umständen der Pandemie Rechnung. Anfang April 2021 werden die Tarifgespräche wieder aufgenommen. Die letzte Gehaltserhöhung für Zeitschriftenredakteurinnen und -redakteure erfolgte im November 2019.

Bereits seit 1. September 2020 ist der zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelte Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung für Zeitschriftenredakteurinnen und -redakteure in Kraft. Demnach können bis Ende 2021 bei nachgewiesenen Umsatzeinbußen im Wege von freiwilligen Betriebsvereinbarungen tarifliche Ansprüche für bis zu 12 Monate reduziert werden, sofern gleichzeitig betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden. Dabei empfehlen die Tarifvertragsparteien den Verlagen sowie den Redakteurinnen und Redakteuren, auch während Phasen der Kurzarbeit ungekürzte Altersversorgungsbeiträge in die Presseversorgung zu entrichten.

VZVNRW, 13.10.2020

 

 

Nordrhein-Westfälischer Sportjournalistenpreis 2020

Nordrhein-Westfälischer Sportjournalistenpreis 2020

Der „Nordrhein-Westfälische Sportjournalistenpreis 2020“ wird von der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Köln zum zweiten Mal verliehen.

Teilnehmen können alle Sportjournalisten (freie und festangestellte) und Autorenteams, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder deren Beiträge in den in NRW erscheinenden Printmedien, Radio- und Fernsehsendern, Online-Medien und Institutionen des nichtkommerziellen Bürgerfunks erschienen sind. Alle Journalisten dieser Medien sind aufgerufen, ihre sportjournalistischen Beiträge, die zwischen dem 01. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 in deutscher Sprache veröffentlicht wurden, einzusenden. Entschieden wird von einer Jury aus Praktikern, in der auch der VZVNRW vertreten ist.

Einsendeschluss ist der 16.2.2020, die Verleihung des Sportjournalistenpreises findet dann  am 29.4.2020 im Deutschen Sport- und Olympiamuseum statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

VZVNRW, 15.01.2020

Tarifabschluss Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag für Angestellte

Tarifabschluss Manteltarifvertrag und Gehaltstarifvertrag für Angestellte

Zum Jahresende konnten neue Tarifverträge zwischen dem "Verband der Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen e.V.", dem "Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen in Nordrhein-Westfalen e.V.“ und dem "ver.di Landesbezirk NRW" vereinbart werden.

Durch die außerordentlich konstruktiven Gespräche der Tarifpartner im November 2019 konnte den Tarifkommissionen eine Empfehlung für einen neuen Tarifvertrag übergeben werden. Am 17. Dezember 2019 wurden die Vereinbarungen sodann verbindlich unterschrieben.

Der neue Tarifabschluss sieht eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen zum 1.4.2020 um 2 %, zum 1.4.2021 um weitere 1,8 % sowie 1.4.2022 um weitere 1,8 % vor. Der Gehalts- und Lohntarifvertrag sowie der Manteltarifvertrag können erstmals zum 31.03.2023 gekündigt werden.

Wir freuen uns, dass wir gemeinsam mit dem "Arbeitgeberverband der Verlage und Buchhandlungen in Nordrhein-Westfalen" somit eine frühzeitige Planungssicherheit für unsere Mitgliedsverlage in Bezug auf die Personalkosten schaffen konnten. Die Laufzeit von drei Jahren sowie die moderaten Erhöhungen im Vergütungsbereich zeichnen das gute Ergebnis aus.

Abweichend vom Veröffentlichungstermin 22.01.2010 haben sich die Tarifvertragspartner einen gemeinsamen Veröffentlichungstermin zum heutigen 6. Januar 2020 verständigt.

Wir wünschen unseren Mitgliedern ein erfolgreiches neues Jahr!

VZVNRW, 06.01.2020

Bergmoser + Höller Stiftung gibt Preisträger 2020 bekannt

Bergmoser + Höller Stiftung gibt Preisträger 2020 bekannt

Zum neunten Mal wird von der Bergmoser + Höller Stiftung am 19. März der "Verkündigungspreis" vergeben. Der Preis ehrt Aktionen christlicher Einrichtungen, Gemeinden und Initiativen, die durch innovative Ideen und Projekte die Freude am christlichen Glauben lebendig halten.

Das Projekt "Glück im Topf" erhält den mit 5.000,00 € dotierten ersten Preis. Hierbei bietet die Evangelische Johannes-Kirchengemeinde Greifswald in Kooperation mit anderen Organisationen und christlichen Gemeinden in den Sommerferien eine Erlebniswoche für Familien mit Kindern an.

Den zweiten Preis in Höhe von 3.000,00 € sicherte sich die "Vernetzte Firmvorbereitung" im Dekanat Mainz-Süd. Durch die eigenverantwortliche Vorbereitung der Firmlinge, inklusive zielgruppengerechter Gottesdienste, können Jugendliche nachhaltig für Christus begeistert werden.

Der dritte Preis mit 2.000,00 € ging an das Team "AbendbeSINNung" in der Berliner Segenskirche des Don Camillo Stadtklosters. Wesentliches Element dieses Formats im Stadtteil Prenzlauer Berg ist das Angebot eher kirchenfernen Menschen die Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit dem Text, einer längeren Stille und bei einem Segen zu geben.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://buh-stiftung.de/.

VZVNRW, 04.02.2020