Heute wurde das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Damit treten die Neuregelungen zum reduzierten Mehrwertsteuersatz für digitale Presseprodukte (Art. 11 Nr. 7, S. 2467 f.) gemäß Art. 39 Abs. 1 des Gesetzes morgen, am 18. Dezember 2019 in Kraft.
Passend dazu bietet der VZVNRW ebenfalls morgen einen Workshop zu dem Thema "Ermäßigter Steuersatz auf elektronische Verlagserzeugnisse" an.
Der 2-stündige Workshop findet am Mittwoch, 18. Dezember 2019, um 16:00 Uhr in Köln statt.
Folgende Themen werden hierbei behandelt:
Nutzen Sie die Möglichkeit und melden Sie sich kurzfristig an!
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Ort: Ebner Stolz, Holzmarkt 1, 50676 Köln
Preis: € 110,00 + MwSt. pro Person
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter 0221-941 14 14 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
VZVNRW, 17.12.2019
Die monatlich zusammengestellte Tabelle gibt einen Überblick über die Top 30-Onlineangebote deutscher Fachmedienunternehmen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat konnten die Online-Angebote der Verlage im Oktober mehr Visits erreichen.
Gleich 2 unserer Mitgliedsverlage liegen sogar unter den Top 3: Das "Deutsche Ärzteblatt – online“ erreichte einen Zuwachs von 73 Prozent und „top agrar online" eine Steigerung von 82 Prozent bei den Visits.
Wir gratulieren zu diesem Erfolg!
VZVNRW, 10.12.2019
Der Bundesrat stimmt dem Jahressteuergesetz zu. Damit ist die steuerliche Gleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Presseprodukten bei der Umsatzsteuer beschlossen.
Eines unserer zentralen Anliegen an die europäische und deutsche Politik in dem letzten Jahrzehnt war die Einführung einer reduzierten Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte. Jetzt hat sich unser Einsatz ausgezahlt, der ermäßigte Steuersatz soll nun auch auf Apps, Websites und Datenbankangebote mit Büchern, Zeitungen und Zeitschriften angewendet werden, der ursprüngliche Regierungsentwurf wird somit korrigiert.
Seit dem vergangenen Jahr erlaubte es EU-Recht, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher anzuwenden. Der Regierungsentwurf schloss jedoch die digitale Presse in Form von Apps oder Websites aus, ebenso wie explizit Angebote mehrerer Titel über einen Datenbankzugang. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent soll nun auch für diese digitalen Verlagsangebote gelten, d.h. für Einzelpublikationen von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern sowohl als E-Paper als auch in der Form von Websites, Apps etc., gleiches gilt für gebündelte Angebote von Büchern, Zeitschriften und Zeitungen aus Datenbanken.
Das Gesetz muss nun nur noch ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Neuregelung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Dezember in Kraft.
VZVNRW, 02.12.2019
Der Bundesverband Druck und Medien hat den Geschäftsklimaindex für Oktober berechnet und kann einen Anstieg gegenüber dem Vormonat von 6,7% verzeichnen.
Im September hatte sich das Geschäftsklima der deutschen Druck- und Medienbranche verschlechtert, doch Oktober zeigt sich ein deutlicher Posivtrend. Die vom ifo Institut befragten Druck- und Medienunternehmen bewerteten ihre Geschäftslage für die kommenden Monate deutlich postiver als im Vormonat. Die Bewertung der aktuellen und erwarteten Geschäftslage trägt maßgeblich zur Entwicklung des Geschäftsklimas bei, welches als Vorlaufindikator für die Produktionsentwicklung der Druck- und Medienindustrie dient.
Ausführliche Informationen zum bvdm-Konjunkturtelegramm finden Sie hier.
VZVNRW, 07.11.2019
Die aktuelle Umfrage im LAE Entscheider Panel im September 2019 ergab, dass die Entscheidungsträger der Wirtschaft von dem Nutzen und der Wirkung der Werbung in Fachmedien überzeugt sind.
Werbung in Fachmedien stärkt das Ansehen der werbenden Unternehmen und zeigt, dass sie ein wichtiger Anbieter im Markt sind. Die Ergebnisse der Studie zeigen eindrucksvoll die hohe Aufmerksamkeit, die Unternehmen durch ihre Werbepräsenz in Fachmedien erreichen können.
Die Deutsche Fachpresse gab bei der LAE (Leseranalyse Entscheidungsträger e.V.) die Befragung zu Werbung in Fachmedien in Auftrag. Es wurden 469 Online-Interviews mit Entscheidern in Wirtschaft und Verwaltung durchgeführt. Die Ergebnisse stehen für 2,9 Millionen Entscheider in Deutschland. Weiterhin hat die LAE gezeigt, dass branchenspezifische Fachzeitschriften von Entscheidern als wichtigste Mediengruppe angesehen werden.
Weitere Informationen zu dieser Studie finden Sie hier.
VZVNRW, 29.10.2019
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Internetnutzer aktiv zustimmen müssen, wenn bei dem Besuch einer Webseite Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden.
Eine voreingestellte Zustimmung der Webseite, mittels vorausgefüllter Felder, bei denen der Nutzer ein Häkchen entfernen muss, ist hierbei unzulässig.
Der EuGH bestätigte in seinem Urteil auch, dass die Nutzer über die verwendeten Cookies informiert werden müssen, d.h. zum Beispiel zur Funktionsdauer oder etwaigen Zugriffsmöglichkeiten Dritter.
VZVNRW, 01.10.2019
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) wird zum "Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger", doch Abkürzung bleibt gleich - BDZV.
Die Delegiertenversammlung der Zeitungsverlage hat sich am Montag auf die neue Bezeichnung geeinigt. "Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger" soll dem Wandel in der Medienbranche Rechnung tragen und zeigen, dass sich die Lobbyvereinigung nun breiter aufstellen wird.
Mit der wachsenden Digitalisierung gibt es kaum Verlage, die nicht auch verstärkt in neuen digitalen Geschäftsfeldern aktiv sind. Der BDZV kann so nun auch den Kreis seiner Mitglieder um rein digital-journalistische Marken und Publisher erweitern.
VZVNRW, 24.09.2019
Die Deutsche Post hat angekündigt ihre Preise für die Presse Distribution im Jahr 2020 deutlich zu erhöhen. Dies stellt die Zeitschriftenverlage vor eine schwierige finanzielle Aufgabe.
Eine anfänglich vorgesehene zweistellige Preissteigerung (in der Spitze um bis zu 17,8%) konnte in Verhandlungen auf eine Erhöhung der Zustellkosten von 6,9 Prozent reduziert werden. Höhere Zustellgebühren wären für viele Verlage nicht tragbar und würden die Fortführung einer Vielzahl von Titeln in Frage stellen.
Da über 90 Prozent der Abo-Auflagen der Zeitschriftenverlage auf die Zustellung der Post angewiesen sind, gefährden die stetigen Preiserhöhungen der Deutschen Post die Existenz der Zeitschriftenpresse. Durch ihre Monopolstellung hatte die Post in den letzten Jahren bereits deutliche Erhöhungen der Zustellgebühren vorgenommen. Die aktuelle Erhöhung um 6,9 Prozent hat eine Laufzeit von einem Jahr und gilt lediglich für das Jahr 2020. Es wurde jedoch ein eindeutiger Kriterienkatalog entwickelt, um für die Verlage Planbarkeit zu ermöglichen.
Es wird auch eine politische Aufgabe sein, eine wirtschaftliche Zeitschriftenzustellung zu gewährleisten, denn die über 7.000 Zeitschriftenmarken der Publikums- und Fachzeitschriften sowie der konfessionellen Medien, bilden einen wesentlichen und unverzichtbaren Teil der freien Presse und publizistischen Vielfalt in Deutschland.
Weitere Informationen der Presse Distribution finden Sie hier.
VZVNRW, 23.09.2019
Am 02.09.2019 ist in den Räumen der Medien-Akademie Ruhr (jetzt ProContent) der erste Block unseres in Kooperation mit der ProContent - Akademie für Journalismus, PR und Kommunikation durchgeführten Volontärskurses für Zeitschriften gestartet. Die Volontäre lernen in enger Verknüpfung von Theorie und Praxis die Grundlagen des journalistischen Handwerks – sowohl für die Produktion von Print-Produkten als auch für die Erstellung von Online-Publikationen. In der „Crossmedialen Projektwoche“ setzen die Kursteilnehmer das Erlernte unmittelbar in die Praxis um, indem sie selbst produzierte Inhalte für verschiedene Online-Kanäle aufbereiten. Das Trainieren von berufsbezogenen Softskills wie Präsentation und Moderation runden das Journalistentraining ab. Neu ist in diesem Jahr das Modul "Corporate Publishing und Content Marketing", mit dem die Volontäre auch für dieses Aufgabengebiet fit gemacht werden sollen.
Zu Beginn des Kurses wurden die Volontäre von der Geschäftsführerin des VZVNRW e.V., Frau Scheuer begrüßt und erhielten Gelegenheit, sich über die Arbeit des Verbandes sowie das Weiterbildungsangebot zu informieren.
VZVNRW, 02.09.2019
Als gelernter Verlagskaufmann studierte Friedlaender Publizistik, Geschichte und Wirtschaftspolitik. Danach war er in unterschiedlichen Funktionen bei Gruner + Jahr tätig, unter anderem als Geschäftsführer von National Geographic Deutschland. Seit nunmehr 4 Jahren ist Dr. Friedländer Geschäftsführer beim NWB Verlag in Herne und dort für die Programmbereiche des Verlages, die NWB Akademie sowie Marketing und Vertrieb und die hundertprozentige Tochter Juve Verlag für juristische Information in Köln verantwortlich.
Wir wünschen Herrn Dr. Friedlaender viel Erfolg bei seiner weiteren Aufgabe.
VZVNRW, 21.08.2019
Dr. Ludger Schulze Pals wechselt als langjähriger und erfolgreicher Chefredakteur von top agrar nun in die Geschäftsführung.
Matthias Schulze Steinmann und Guido Höner werden als Doppelspitze die Leitung von top agrar übernehmen. Beide verfügen über hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung im Landwirtschaftsverlag.
Hermann Bimberg wird dem Haus künftig als Mitglied im Aufsichtsrat der Verlagsgruppe Deutsche Medien-Manufaktur und im Kuratorium der Stiftung des Landwirtschaftsverlages zur Verfügung stehen. Er kann auf mehr als 35 Jahre Geschäftsführungsverantwortung im Konzern des Landwirtschaftsverlages, während der letzten acht Jahre als Sprecher der Geschäftsführung, zurückblicken.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Friedrich Steinmann betonte, man habe mit den Personalentscheidungen bewusst auf Mitarbeiter aus dem Haus gesetzt und er sei überzeugt, die Besten aus der Branche für diese verantwortungsvolle Aufgabe gefunden zu haben.
Wir wünschen allen Verantwortlichen viel Erfolg in Ihren neuen Positionen.
Mehr dazu lesen Sie hier.
VZVNRW, 08.08.2019
„Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sind steuerlich gleich zu behandeln – unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen“, so Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Es komme nicht auf die Form an, sondern auf den Inhalt. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% galt bis dato nur für gedruckte Presseerzeugnisse, während für die digitalen Versionen stets 19% berechnet wurden.
VDZ und weitere Verlegerverbände kritisieren die weitreichenden Ausnahmeregelungen dieser Entscheidung. Gebündelte Angebote seien vom reduzierten Mehrwertsteuersatz ausgenommen, obwohl diese ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs digitaler Publikationen seien, bemängelt der VDZ. Konkret heißt das, dass die reduzierte Mehrwertsteuer dann nicht gilt, wenn dieselbe Publikation nicht einzeln, sondern gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird. „Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeugt rechtlich nicht und ist medienpolitisch der falsche Weg“, so die Verbände.
Mehr dazu erfahren Sie hier.
VZVNRW, 01.08.2019
Zu den großen Reichweitengewinnern der überregionalen Tageszeitungen gehört in diesem Jahr das Handelsblatt. Die Wirtschafts -und Finanzzeitung erzielt eine Reichweite von 414.000 Leserinnen und Lesern, verkündet der AWA 2019. Hierdurch kann das Handelsblatt seine Reichweite gegenüber dem Vorjahr um 11,3 Prozent (absolut) steigern, was einen Zuwachs von 42.000 Leserinnen und Lesern für die Zeitung bedeutet.
Die FAZ konnte lediglich 2,7 Prozent, die Süddeutsche Zeitung 1,2 Prozent zulegen, die Welt ging gar um 2,2 Prozent zurück. Somit baut das Handelsblatt mit dem Ergebniss seine Reichweite deutlich stärker aus als seine Konkurrenten.
Wir gratulieren zu diesem Erfolg!
VZVNRW, 15.07.2019
Am 5. November findet der Vertriebskongress für den Mittelstand in Düsseldorf statt. Während des eintägigen Kongresses berichten Vertriebsprofis aus der eigenen Praxis und Top-Speaker verraten Insider-Wissen. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps für die eigene Vertriebsarbeit! Für VZVNRW-Mitglieder gilt ein Sonderpreis von 350 Euro.
VZVNRW, 09.07.2019
Der KÄNGURU Verlag - das Stadtmagazin für Familien in Köln/Bonn - wird 20 Jahre alt.
Als fester Bestandteil der Familienkultur in der Region informiert der KÄNGURU Verlag über aktuelle regionale Themen aus Bildung, Gesellschaft, Gesundheit und Kultur.
Der VZVNRW gratuliert herzlich zu diesem Jubiläum!
VZVNRW, 14.06.2019
Die Award-Verleihung fand am 22. Mai in Berlin beim Kongress der Deutschen Fachpresse statt. Vergeben wurden Preise in 11 Kategorien. Die Fachmedienhäuser tragen den neuen Anforderungen durch die Digitalisierung Rechnung und setzen dialogorientiert vielfältige Impulse, um den gestiegenen Anforderungen der Kunden gerecht zu werden.
Weitere Preisträger in den folgenden Kategorien sind: „Bestes Corporate-Media-Produkt: Dronabinol - eine Apothekenkampagne“, Deutscher Apotheker Verlag, „Bestes Employer Branding: Holzmann Medien“, Holzmann Medien, „Beste Fachzeitschrift bis 1 Mio. Euro Umsatz: DUZ - Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft“, DUZ Verlags- und Medienhaus, „Beste Fachzeitschrift über 1 bis 2,5 Mio. Euro Umsatz: möbel kultur“, Ferdinand Holzmann Verlag im Vincentz Network, „Beste Fachzeitschrift über 2,5 Mio. Euro Umsatz: PTAheute“, Deutscher Apotheker Verlag, „Beste Neugründung: Next industry - Das Magazin für Entscheider“, Vogel Communications Group, „Bester Social-Media-Einsatz: Next Robotics“, verlag moderne industrie, „Beste Veranstaltung: FeuerTrutz Fachmesse mit Kongress für vorbeugenden Brandschutz“, FeuerTrutz Network sowie „Beste Website/Beste App: New Management“, Haufe-Lexware. Wir gratulieren allen Gewinnern!
VZVNRW, 23.05.2019
Mit Urteil vom 14. Mai 2019 (C-55/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter gemessen werden kann. Die Mitgliedstaaten müssen alle erforderlichen Maßnahmen treffen, dass den Arbeitnehmern die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten und die Obergrenze für die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitszeitrichtlinie tatsächlich zugutekommen. Nur so könne der durch die EU-Grundrechtecharta und die Arbeitszeitrichtlinie bezweckte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer tatsächlich einer Kontrolle durch Behörden und Gerichte zugeführt werden. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist die gesamte Arbeitszeit vollständig zu dokumentieren. Bereits bestehende Zeiterfassungssysteme müssen gegebenenfalls geändert werden. Sofern eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit vereinbart ist, könnte Anpassungsbedarf bestehen. Flexible Arbeitszeitmodelle müssen möglicherweise neu durchdacht werden.
Der VDZ hat in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem BDZV das Urteil kritisiert. Man halte nichts von „Stechuhr-Journalismus“, damit sei automatisch auch eine Kontrolle der Arbeitszeit verbunden. Redaktionelle Arbeit verlange jedoch eher individuelle, an den Themen und der Art der Publikation orientierte Arbeitszeitmodelle. Dem werde im Übrigen in den Tarifverträgen auch Rechnung getragen. Auch seien lückenlose Aufzeichnungspflichten nicht mit Art. 5 GG vereinbar. Abzuwarten bleibt, wie der deutsche Gesetzgeber die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung ausgestalten wird.
Der VZVNRW wird darüber weiter informieren.
VZVNRW, 21.05.2019
Die EU-Urheberrechtsreform hat nun die letzte Hürde genommen. Der EU-Ministerrat hat der "Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt" zugestimmt. Deutschland und 18 weitere Staaten stimmten dafür, 6 dagegen und 3 enthielten sich. Die Richtlinien müssen nun innerhalb von 2 Jahren von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Hierbei haben sie gewisse Freiheiten dürfen die Richtlinien aber im Grundsatz nicht ändern. Die Bundesregierung drängt hierbei auf eine einheitliche Umsetzung aller Mitgliedsstaaten.
VZVNRW, 15.04.2019
Mit 348 Stimmten dafür und 274 Gegenstimmen sowie 36 Enthaltungen wurde heute die EU-Urheberrechtsreform verabschiedet.
Die Reform des Urheberrechts kann somit von der Bundesregierung bald umgesetzt werden, wobei die Europäischen Mitgliedsstaaten die Einigung nochmals bestätigen müssen.
Wir begrüßen das nun gebilligte Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
Plattformen, die mit ihrem unberechtigten Upload Geld verdienen, werden durch die neuen Haftungsregeln zu einer fairen Lizenzierung gezwungen.
Die Medienlandschaft in Europa wird von dem neuen Gesetz profitieren und das europaweite Publisher’s Right wird die Zukunft für einen freien und unabhängigen Journalismus im digitalen Zeitalter ebnen.
VZVNRW, 26.03.2019