Der langjährige Geschäftsführer der Verlagsanstalt Handwerk, Hans-Jürgen Below ,geht zum Jahreswechsel in den wohlverdienten Ruhestand.
Er übergibt die Verlagsleitung in die Hände von Dr. Rüdiger Gottschalk (56), der als langjähriger Chefredakteur des „Deutschen Handwerksblatt“ um die Themen des Verlages und des Deutschen Handwerkes weiß.
Hans Jürgen Below hat es stets verstanden, die Tradition des 1929 gegründeten Verlages mit der Moderne zu verknüpfen. So betreibt sein Verlag neben zahlreichen Printpublikationen mehrere Webseiten, bietet Apps an und nutzt die sozialen Medien, um den Handwerksberuf wieder attraktiver zu machen. Seine Idee, jedes Jahr „Miss und Mister Handwerk“ zu küren erfreut sich nicht nur großer Beliebtheit, sondern bescherte ihm auch den Titel „Bester Award“ vom Verein der Deutschen Fachpresse.
Auch im VZVNRW hat sich Herr Below stets engagiert. Die Verlagsanstalt Handwerk ist seit 1977 Mitglied im Verband, seit 2013 war Herr Below aktives Mitglied unserer Tarifkommission.
Wir wünschen Herrn Below für seinen weiteren Lebensweg alles Gute.
VZVNRW, 19.12.2017
VZVNRW, 28.12.2017
Voraussichtlich ab 2. Januar 2017 wird die VG Wort auf ihrer Website eine Funktionalität freischalten, mit deren Hilfe Autoren die Verzichtserklärungen zugunsten ihres Verlages online bis zum 28. Februar 2017 abgeben können. Damit der Vorgang für die Autoren umsatzsteuerlich neutral ist, müssen sie - nach einer jetzt endlich vorliegenden Auskunft des Bundesfinanzministeriums - den Verzicht und nicht wie bisher formuliert die Abtretung ihrer Ansprüche erklären. Die VG Wort wird dazu noch in dieser Woche die Verlage informieren.
VZVNRW, 19.12.2016
Von links nach rechts: Manfred Schmitz, Andrea Groß-Schulte, Dr. Rudolf Thiemann, Frank Zeithammer und Michael Bachem.
Unser Bundesverband, der VDZ sowie der BDZV werden die Verfassungsmäßigkeit des Verbandsklagerechts und die Europarechtswidrigkeit von Vergütungsregeln prüfen lassen. Trotz eindringlicher Warnungen vor den Folgekosten hat sich der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages für die Einführung eines anlasslosen Auskunftsanspruchs der Journalisten gegenüber ihrem Verlag entschieden. "Dieser jährliche Auskunftsanspruch nützt niemandem. Er schafft erhebliche Bürokratiekosten, die zulasten der Redaktionsetats gehen werden", warnten die Verlegerverbände. Ausreichende Auskunftsrechte bestünden nach bisheriger Rechtslage. Die Verlegerverböände kritisieren weiter, dass die Beschlussempfehlung an dem umstrittenen Verbandsklagerecht festhält. "Wir hatten im Vorfeld unsere verfassungsrechtlichen Bedenken vorgetragen", erläutert VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer. Die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit gewährleiste eben auch, sich Kollektivnormen entziehen zu können, ohne die Koalition verlassen zu müssen. Das Verbandsklagerecht berücksichtige dies nicht, wenn es Journalistengewerkschaften und konkurrierenden Verlagen das Recht einräume, einen Mitgliedsverlag wegen jeder Abweichung von der Vergütungsregel anzumahnen.
VZVNRW, 19.12.2016
Der Jurist Dr. Rudolf Thiemann ist am 5. November in der Delegiertenversammlung des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger einstimmig zum VDZ-Präsidenten gewählt worden.
Als Inhaber und Verleger der mittelständischen Liborius-Verlagsgruppe in vierter Generation ist Thiemann bestens über die verlagsspezifischen und medienpolitischen Herausforderungen informiert. Als Präsidiumsmitglied und ehemaliger VDZ-Vizepräsident ist er zudem seit 20 Jahren für sein konstantes Engagement und erfolgreiche Mitgestaltung bekannt. „Ihn zeichnen hohe Akzeptanz sowie diplomatisches Geschick und Geradlinigkeit aus“, kommentiert VDZ-Ehrenpräsident Prof. Dr. Hubert Burda die Wahl Thiemanns und ergänzt: „Die Wahl Rudolf Thiemanns ist ein gutes Zeichen für den VDZ und seine 500 Mitgliedsverlage – tief in unserem Geschäft verankert, politisch denkend, ausgleichend und menschlich.“
Dr. Rudolf Thiemann folgt Dr. Stephan J. Holthoff-Pförtner, der durch die Berufung in die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Ende Juni 2017 sein Amt als VDZ-Präsident vorzeitig niedergelegt hat. Die turnusgemäßen Neuwahlen stehen Mitte 2018 wieder an, zu der Thiemann nach eigener Aussage zur Wiederwahl zur Verfügung steht.
Im Präsidium wurden eine neue Vizepräsidentin und ein neuer Vizepräsident gewählt: Katja Kohlhammer, Verlegerin der Konradin Mediengruppe GmbH und Vorsitzende des Südwestdeutschen Zeitschriftenverleger-Verbands und Philipp Welte, Verlagsvorstand Hubert Burda Media.
Präsident und Präsidium werden gemäß der VDZ-Satzung durch die Delegiertenversammlung gewählt, die sich ihrerseits paritätisch aus Vertretern der Landes- und Fachverbände zusammensetzt.
VZVNRW, 06.11.2017
Unser Verbandsmitglied Thorsten Hahn, Chefredakteur des erfolgreichen Magazins „Banking-News“, erläutert in der aktuellen Ausgabe von PRINT&more (http://www.vdz.de/fileadmin/vdz/upload/services/Publikationen/Print_and_More/PRINTmore_3-17_FINAL.pdf) seine Erfolgsstrategie.
Als studierter Diplom- und gelernter Bank-Kaufmann begann T. Hahn 2004, Finanz-Newsletter zu versenden. Inhalte waren Bankthemen abseits der Norm „ mit frechen Botschaften“, erklärt Thorsten Hahn, „denn wer sich nicht abhebt, geht unter“.
Ein Konzept, das sich schnell durchsetzte und Banking-News zu einem Magazin machte, das fest in der Finanzwelt etabliert ist.
Bei Themen, die das Verlagsgeschäft betreffen jedoch verlässt er sich auf unseren Verband. Es sei sehr hilfreich, erläutert T. Hahn im Interview, im VZVNRW und VDZ die Möglichkeit des rechtlichen Beistandes, juristischen Fachwissens und eines Netzwerks aus Gleichgesinnten zu haben. Zudem schätze er die interessanten Weiterbildungsangebote sowohl des Landes- als auch des Bundesverbandes.
VZVNRW, 24.10.2017
Unser Vorstandsmitglied Herr Norbert A. Froitzheim, Geschäftsführer des Deutschen Ärzteverlages, ist in den Medienausschuss der Industrie- und Handelskammer von Köln und Bonn/Rhein-Sieg berufen worden.
Herr Froitzheim, der bereits den Deutschen Ärzteverlag erfolgreich durch die digitale Transformation geführt hat, freut sich auf seine neue Aufgabe. „Unsere Branche hat viele spannende Themen und steht vor vielen ebenso spannenden Herausforderungen. Wer daran mitwirken möchte, die Rahmenbedingungen konstruktiv zu gestalten, der muss sich engagieren“, erläutert Herr Froitzheim .
Als Verleger eines der größten Medienunternehmen der Region weiß Herr Froitzheim um die relevanten Themen, die die Medienbranche bewegen und freut sich nach eigener Aussage „auf den Austausch mit den Kollegen aus der Region“. „Denn“, so Herr Froitzheim, „wenn wir nicht unsere Erfahrung aus der Praxis einbringen, dürfen wir uns nicht wundern, wenn realitätsferne Vorlagen verabschiedet werden“.
Im Gemeinschaftsausschuss Medien der IHKs Köln und Bonn/Rhein-Sieg werden aktuelle medienpolitische oder branchenspezifische Fragen erörtert und gegebenenfalls zur Beratung in der IHK-Vollversammlung für Verwaltung und Politik aufbereitet. Des Weiteren ist der Ausschuss ein Netzwerk, das die Kommunikation zwischen den Mitgliedsunternehmen fördert und es diesen ermöglicht, eigene Themen einzubringen und zur Diskussion zu stellen.
VZVNRW, 18.10.2017
Die Tarifgespräche der gemeinsamen Tarifkommission des VZVNRW e.V. und des Arbeitgeberverbandes der Verlage und Buchhandlungen in NRW e.V. mit der Gewerkschaft ver.di konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Mit einer moderaten Erhöhung der Löhne und Gehälter in zwei Stufen um jeweils 1,6 % ab 1.1.2018 und 1.2.2019 sowie einer Laufzeit von 27 Monaten bis zum 31.3.2020 konnten wir eine Planungssicherheit für unsere tarifgebundenen Unternehmen erreichen. Vereinbart wurden zudem Änderungen in den §§ 1 und 8 des Manteltarifvertrages. Tarifgebundene Mitgliedsverlage haben die Tarifvereinbarung bereits im Wortlaut erhalten.
VZVNRW, 22.9.2017
Im Rahmen einer Strategiesitzung Anfang dieser Woche haben sich die Vorsitzenden der den VDZ tragenden Landesverbände, in denen alle VDZ-Mitglieder organisiert sind, auf Herrn Dr. Rudolf Thiemann als Kandidaten für das Präsidentenamt geeinigt.
Gefolgt wurde dem Vorschlag des VZVNRW sowie des Verbandes der Zeitschriftenverleger Berlin-Brandenburg, der vorsieht, den Verleger der Liborius-Verlagsgruppe und langjährigen Vizepräsidenten, Dr. Rudolf Thiemann (62), der Delegiertenversammlung am 5. November als Kandidaten zur Wahl des VDZ-Präsidenten vorzuschlagen. Rudolf Thiemann, der seine Bereitschaft erklärt hat, sich der Wahl zu stellen, ist mittelständischer Verleger und geschäftsführender Gesellschafter der Liborius-Verlagsgruppe, die konfessionelle Zeitschriften in privater Trägerschaft herausgibt. Seit 1985 leitet er das Familienunternehmen in vierter Generation. Thiemanns Verlagsgruppe ist Mitglied in unserem Verband und im bayerischen Landesverband sowie in den Fachverbänden der Konfessionellen Presse und der Publikumszeitschriften. Er ist verheiratet und hat vier Kinder.
VZVNRW, 14.09.2017
Zeitschrift BOOTE aus dem Delius Klasing Verlag wird 50
Wenn eine Special-Interest-Zeitschrift auf eine 50-jährige Historie zurückblicken kann, ist das etwas ganz Besonderes und gibt Anlass zur Freude und zum Feiern. Die Zeitschrift BOOTE aus dem Delius Klasing Verlag blickt mit einem großen Jubiläumsheft auf fünf Jahrzehnte Motorbootgeschichte zurück. Heute ist BOOTE mit einer Auflage von mehr als 47.000 Exemplaren Europas größtes Motorboot-Magazin und medialer Heimathafen für die Motorboot-Gemeinde.
Wie die Zeitschrift BOOTE im Jahr 1967 in den Besitz des Bielefelder Delius Klasing Verlags überging und rasch zum führenden Magazin für Motorboot-Fans geworden ist, ist nur ein Thema der Jubiläumsausgabe von BOOTE. Im Jahr 1966 gründet Delius Klasing, der Verlag, der bereits seit 1923 die Segelzeitschrift YACHT publiziert, das Magazin „Auto & Boot“. Die Menschen wurden in dieser Zeit endgültig mobil. Viele zogen hinter ihrem Auto immer häufiger einen Hänger mit einem Schlauchboot oder einem kleinen Außenborder-Boot Richtung Urlaub oder Wochenend-Vergnügen. Ein neuer Freizeitspaß auf dem Wasser hatte begonnen. Ab 1967 erschien „Auto & Boot“ zweimonatlich. Leser, Händler und Anzeigenkunden irritierte der Name der Zeitschrift jedoch. Daher kaufte Delius Klasing 1967 den damals noch kleinen Titel BOOTE und vereinte ihn mit „Auto & Boot“. Nach kurzer Zeit verschwand der Zwitter-Titel „Auto & Boot“ ganz auf dem Cover und die Erfolgsgeschichte des reinrassigen Motorboot-Magazins BOOTE nahm ihren Lauf.
Mit dem damaligen Untertitel „Magazin für Freizeit-Kapitäne“ wurde BOOTE eine Zeitschrift, wie es sie im Wassersport-Segment bis dato nicht gab. Mit einem großzügigen Layout, einer klaren Bildsprache und einer fachlichen-journalistischen Qualität sollte BOOTE damals die Freude am Leben auf, im und am Wasser vermitteln. Dieses oberste Ziel haben die BOOTE-Macher auch heute immer vor Augen.
In einem großen Jubiläumsheft blickt die Redaktion zurück auf 5 Dekaden Motorboot-Historie, zeigt die Tops und Flops der nautischen Innovationen aus den vergangenen 50 Jahren und verrät die peinlichsten Patzer und herrlichsten Havarien der BOOTE-Crew.
Delius Klasing, 18.7.2017
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner wird Minister für Bundesangelegenheiten, Europa, internationale Beziehungen und Medien
Mit Anerkennung hat das Präsidium des VDZ auf die Berufung von VDZ-Präsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner zum Minister für Bundesangelegenheiten, Europa, internationale Beziehungen und Medien reagiert. Die Bitte des neuen Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, verdeutlicht die große politische und kommunikative Kompetenz sowie die Erfahrung des VDZ-Präsidenten, die er angesichts der großen Herausforderungen des bevölkerungsreichsten Bundeslands in die Regierungsarbeit einbringen kann.
Das VDZ-Präsidium dankt Holthoff-Pförtner für seine intensive Arbeit bei der Vertretung der Verlage in der Öffentlichkeit. „Er hat“, so VDZ-Vizepräsident Dr. Rudolf Thiemann, „die Aufgabe mit seiner hohen Präsenz bei den Mitgliedsverlagen sowie in der Politik aktiv gestaltet“. In seine Amtszeit fallen wichtige medienpolitische Erfolge der Verlage wie die Verabschiedung der GWB-Novelle, die den Verlagen mehr Kooperationsmöglichkeiten eröffnet, sowie die Entscheidung der EU-Kommission im Kartellverfahren gegen Google, so das Präsidium.
„Ich habe den VDZ in den vergangenen Monaten als einen hoch innovativen und immens schlagkräftigen Verband erlebt. Mein Dank gilt den Mitgliedern, die mir ihr Vertrauen geschenkt haben, und den ausgezeichneten ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern, die sich mit ganzer Kraft für unsere gemeinsamen Anliegen einsetzen“, so Holthoff-Pförtner. „Es fällt mir nicht leicht, das großartige Amt des Präsidenten abzugeben. Und mir ist bewusst, dass ich viele VDZ-Mitglieder mit dieser Entscheidung enttäusche. Ich bitte um Verständnis, dass ich den Ruf des neuen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten nicht ablehnen konnte.“
Bis zur nächsten Delegiertenversammlung führt das Präsidium den VDZ. Die kommenden Monate werden genutzt, um die Delegiertenversammlung im November vorzubereiten, in der das Präsidentenamt neu gewählt wird.
VDZ, 29.6.2017
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen die formale Feststellung der EU-Kommission vom heutigen Tag, dass Google sein Quasi-Monopol im Bereich der Online-Suche missbraucht hat.
Die EU-Wettbewerbsbehörde sieht es als erwiesen an, dass Google seine Marktmacht durch die bessere Darstellung eigener Dienste in den Suchergebnissen begünstigte. Die Kommission verhängte ein Bußgeld von € 2,42 Mrd. und forderte Google auf, den Missbrauch innerhalb einer Zeitspanne von 90 Tagen abzustellen.
„Wir begrüßen, dass die Kommission der Missbrauchsbeschwerde unserer Verbände stattgegeben und Google zur Gleichbehandlung aller Angebote verpflichtet hat“, erklärten die Präsidenten von VDZ und BDZV, Dr. Stephan Holthoff-Pförtner und Dr. Mathias Döpfner. „Wichtig ist nun vor allem, dass Google wirksam und nachhaltig alle Selbstbegünstigungen abstellt und wieder für einen fairen Wettbewerb zwischen Online-Angeboten sorgt“, so die Verleger-Präsidenten.
Die heutige Entscheidung sei von historischer Tragweite, so die Verbände. Erstmalig stelle eine Wettbewerbsbehörde klar, dass auch in der digitalen Welt solche Dienste, die für den Wettbewerb wesentlich sind, weil sie den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen kontrollieren, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen müssen. Das sei eine unerlässliche Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb, so VDZ und BDZV.
Bei der Umsetzung der Entscheidung müsse die EU-Kommission sicherstellen, dass die von Google vorgenommene Abhilfe allen Marktteilnehmern gleiche Wettbewerbschancen vermittle. Des Weiteren solle die Kommission nun rasch dafür sorgen, dass auch die weiteren laufenden Verfahren gegen Google zum Abschluss gebracht werden. Insbesondere sei der unautorisierten Nutzung von Verlegerinhalten und der Bündelung von Android mit anderen Google-Diensten Einhalt zu gebieten.
Mit einer Missbrauchsbeschwerde hatten VDZ und BDZV bereits im Jahr 2009 formal auf Googles Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das Wettbewerbsverfahren mit angestoßen. In den Jahren 2012 bis 2014 konnten die Verbände wesentlich dazu beitragen, Versuche abzuwenden, das Verfahren gegen Zusagen einzustellen, die die Wettbewerbsprobleme nicht gelöst hätten.
VDZ, 27.6.2017
Presseverleger: Empfehlung des Europäischen Parlaments mahnt Ministerrat zu schneller Entscheidung
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen ausdrücklich die gestern mit überwältigender Mehrheit angenommene Empfehlung des Europäischen Parlaments, wonach es den Mitgliedsstaaten freigestellt werden soll, den Mehrwertsteuersatz für digitale Zeitungen, Periodika und E-Books dem jeweiligen reduzierten Mehrwertsteuersatz anzupassen.
„Nun ist es aber auch höchste Zeit, dass der letztlich zuständige EU-Ministerrat diese überfällige Entscheidung nicht mehr auf die lange Bank schiebt,“ sagte eine Sprecherin der Verlegerverbände. „Wir haben es nie verstanden, warum digitale Ausgaben von Zeitungen, Zeitschriften und Büchern anders behandelt werden sollten als die gedruckten Exemplare.“
In Deutschland gilt für gedruckte Presseprodukte der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, für digitale Ausgaben hingegen der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent.
VDZ, 2.6.2017
VG Wort beschließt einen neuen Verteilungsplan: Urheber erhalten künftig 100 % der Tantiemen, es sei denn, sie stimmen ausdrücklich zu, einen Teil davon an ihre Verlage abzutreten. Rund 26.000 Autoren verzichten freiwillig auf eine Rückforderung.
turi2, 22.05.2017
Anlässlich des Beschlusses des Bundesrates zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz vom heutigen Tag haben der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger vor massiven Einschnitten in die Finanzierung von Journalismus gewarnt.
„Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung heute den Finger in die Wunde gelegt und in mehreren Anträgen auf die Gefahr des Gesetzes für die Presse hingewiesen“, sagte ein Sprecher der Verbände. Das dürfe aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das geplante Gesetz in der vom Bundesrat heute grundsätzlich begrüßten Form auf eine teilweise Enteignung der Verlage und damit der Journalisten hinausliefe. „Es wäre verheerend, wenn die heute vom Bundesrat benannten Bedenken in Bezug auf die Presse im weiteren Verfahren nicht durch grundlegende Änderungen an dem Gesetz beseitigt würden“, so der Sprecher.
Der Entwurf zum Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Nutzung von Presseprodukten in den digitalen Angeboten öffentlicher Bibliotheken in Teilen grundsätzlich gratis möglich sein soll, auch wenn die Verlage in ihren eigenen Onlinediensten und Archiven hierfür eine Bezahlung verlangen. Das Gesetz soll im Bundestag bereits Ende Juni endgültig verabschiedet werden.
VDZ, 12.5.2017
Im Rahmen der Mitgliederversammlung der IG Fachmedien im Börsenverein des Deutschen Buchhandels wurde am 17. Mai 2017 Dirk Sieben, Geschäftsführer DVS Media, als neuer stellvertretender Sprecher gewählt. Mit Übernahme dieses Amtes trat er automatisch auch in den Vorstand der Deutschen Fachpresse ein.
Siebens Fachmedienkarriere begann 1986 mit einer Ausbildung zum Buchhändler und Verlagskaufmann in der Mayerschen Buchhandlung in Aachen. Im Anschluss blieb er in der dortigen Fachbuchabteilung als Buchhändler tätig. 1992 erfolgte der Wechsel zur DVS Media GmbH, einem Tochterunternehmen des DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V. Zunächst für die Bereiche Marketing/Vertrieb zuständig, wurde er später Verlagsleiter und Prokurist. Seit 2005 hat er die alleinige Geschäftsführung des Fachmedienhauses inne.
Zusätzlich zur Geschäftsführung der DVS Media GmbH ist Dirk Sieben seit 2008 einer von zwei Geschäftsführern der DVS-TV GmbH, einer gemeinsamen Beteiligungsgesellschaft von DVS Media und KNM – Krammer Neue Medien. Seit 2015 ist Dirk Sieben zudem Mitglied im Vorstand des Verbandes der Zeitschriftenverlage in NRW e. V. und gehört der Tarifkommission des VZVNRW an.
In den neuen Ehrenämtern in der Deutschen Fachpresse und in der IG Fachmedien folgt Dirk Sieben auf Hans Oppermann, der mit dem Ausscheiden als Vorsitzender der Geschäftsführung des Berliner Beuth Verlages als Fachpresse-Vorstandsmitglied und IG-Sprecher zurückgetreten war.
Deutsche Fachpresse, 17.5.2017
Am 9. Mai 2017 durften wir mit unserem 11. Networken für NRW-Verleger zu Gast beim Bundesanzeiger Verlag in Köln sein. Begrüßt wurden wir von Herrn Uwe Mähren, Leiter Fachverlag beim Bundesanzeiger Verlag in Köln.
Nach einer Einführung und Vorstellung des gastgebenden Verlages folgten über 20 VZVNRW-Mitglieder gespannt dem Vortrag von Herrn Sven-Steffen Schulz, Leiter Team Vergabe. Herr Schulz gewährte interessante und aufschlussreiche Einblicke in das VergabePortal des Bundesanzeiger Verlags und stellte die Online-Fortbildung am Beispiel des VergabeTrainers vor.
Wir bedanken uns bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft für die Ausrichtung dieser Veranstaltung und den köstlichen Imbiss, bei dem die Teilnehmer des Networkens im Anschluss an den Vortrag zur weiteren Diskussion und kollegialen Gesprächen zusammenkamen.
VZVNRW, 15.5.2017
Wir freuen uns sehr auf unseren VZVNRW Medientag am 22. Juni 2017 in der Stadthalle Mülheim. Dieses neue Veranstaltungsformat haben wir entwickelt, um Ihnen mit hochkarätigen Rednern, spannenden Vortragsthemen, einer interessanten Podiumsdiskussion viel Gelegenheit zum Networking zu bieten.
Der VZVNRW Medientag findet statt im Kultur- und Kongresszentrum Stadthalle Mülheim und beginnt um 13:00 Uhr mit einem Grußwort von VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer. Die Teilnahme steht allen Interessierten aus dem Kreis unserer Mitgliedsverlage offen. Im Anschluss an die Vorträge und eine spannende Podiumsdiskussion bitten wir die Geschäftsführer unserer Mitgliedsverlage um 18:45 Uhr zur geschlossenen Mitgliederversammlung. Alle Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier.
Zum Abend laden wir herzlich zu einem festlichen Dinner ein, das im Gewölbesaal des CARUSO stattfinden wird. Wir möchten gemeinsam mit Ihnen in entspannter Atmosphäre einen gelungenen Abend verbringen, der neben kulinarischen Köstlichkeiten sicherlich auch viele Gelegenheiten zum angeregten Meinungsaustausch bieten wird. Dass wir für die Dinner-Speech den neuen VDZ-Präsidenten Dr. Stephan Holthoff-Pförtner gewinnen konnten, ist ein zusätzlicher Höhepunkt des Abends.
VZVNRW, 4.5.2017
Das Landgericht Berlin hält die Klage der VG Media teilweise für begründet und legt Frage der Notifizierungspflicht des Leistungsschutzrechts der Presseverleger daher dem EuGH vor.
Das Landgericht Berlin hat am 9. Mai 2017 beschlossen, ein Vorabentscheidungsverfahren zur Frage der Notifizierungspflicht des am 1. August 2013 in Kraft getretenen Leistungsschutzrechts der Presseverleger beim Europäischen Gerichtshof einzuleiten. Das Gericht erklärte in dem Verkündungstermin wörtlich, es halte die Klage der VG Media - Presseverleger gegen die Google Inc. zumindest teilweise für begründet. Zu überprüfen sei allerdings, ob das Gesetz bei der EU-Kommission vor Erlass – entgegen der Auffassung der Bundesregierung – hätte notifiziert werden müssen.
Zum Beschluss des Landgerichts Berlin erklärt Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media: „Vorzulegen ist nur dann, wenn das Landgericht Berlin in der Sache die Klage in Gänze oder in Teilen für begründet hält. Nur in diesem Fall kommt es auf die Frage der Notifizierung an, nur in einem solchen Fall ist vorzulegen. In der Sache selbst musste die Bundesregierung die Einführung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger nicht bei der EU-Kommission notifizieren, da das Leistungsschutzrecht keine technische Vorschrift im Sinne der hier einschlägigen Info-Richtlinie darstellt. Technische Vorschriften im Sinne der Richtlinie sind nur solche, die die Aufnahme oder die Ausübung eines Dienstes der Informationsgesellschaften final und intensiv beschränken. Dies ist bei einem immateriellen Schutzrecht, das die Erbringung des Dienstes nicht behindert, sondern nur zu einer Vergütungspflicht der Suchmaschinenbetreiber für die erlangten geldwerten Vorteile führt, nicht der Fall. Die Bundesregierung ging und geht, anders als das Landgericht Berlin, weiterhin davon aus, dass eine Notifizierungspflicht bei Erlass des Leistungsschutzrechts der Presseverleger nicht bestand und das Gesetz daher anwendbar ist. Die VG Media schließt sich dieser Auffassung an.“
Zum Hintergrund:
Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (Presse-LSR) ist am 1. August 2013 nach Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag in Kraft getreten. Es regelt, dass Suchmaschinen und News-Aggregatoren für die Nutzung von digitalen Presseerzeugnissen eine Vergütung an die Presseverleger zahlen müssen.
Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Berlin ist die urheberrechtliche Durchsetzung des Presse-LSR gegen die Google Inc. Zunächst hatte die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt entschieden, dass das Presse-LSR anwendbar ist und Google und andere grundsätzlich zu zahlen haben. Die weitere gerichtliche Durchsetzung ist notwendig geworden, da Google die Anwendbarkeit des vom Bundestag erlassenen Gesetzes und die sich aus dem Gesetz ergebenden Zahlungsverpflichtungen grundsätzlich ablehnt. Kartellrechtliche Fragestellungen zum Missbrauch der Marktmacht durch Google und zur Rechtmäßigkeit der erzwungenen Gratiseinwilligungen werden in gesonderten Verfahren vor dem Kammergericht Berlin und der EU-Kommission entschieden. Sie spielen im Zuge dieses urheberrechtlichen Prozesses eine untergeordnete Rolle.
Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Sendeunternehmen und Presseverleger mit Sitz in Berlin. Sie vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler privater TV- und Radiosender sowie über 200 digitale verlegerische Angebote.
Kontakt:
VG Media
Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern mbH
Lennéstraße 5
10785 Berlin
E-Mail: info[at]vgmedia.de
Telefon: +49 30 - 20 62 00-0
Telefax: +49 30 - 20 62 00-33
Internet: www.vgmedia.de
Anfragen Presse:
Bernd Delventhal, Leiter Kommunikation
E-Mail: bernd.delventhal[at]vgmedia.de
VDZ, 9.5.2017
Zeitschriftenverleger erwarten stabile Geschäftsentwicklung 2017/ Politik muss geistiges Eigentum stärker schützen, Presse- und Meinungsfreiheit verteidigen / „Facebook-Gesetz“ stoppen
„Die Zeitschriftenverlage erwarten für 2017 eine stabile Geschäftsentwicklung. Die Verlage stehen beim digitalen Wandel mitten auf dem Spielfeld, bringen starke neue Zeitschriften und Digitalprodukte auf den Markt“, sagte VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer auf der VDZ-Jahrespressekonferenz. „Im Jahr der Bundestagswahl ist es zentral, dass insbesondere das geistige Eigentum, Presse- und Meinungsfreiheit gestärkt werden und kein Panikgesetz für soziale Netzwerke durchgepeitscht wird.“
Die deutschen Zeitschriftenverlage erwirtschafteten im Geschäftsjahr 2016 einen Branchenumsatz in Höhe von 14,8 Milliarden Euro (2015: 14,7 Milliarden Euro) und beschäftigten rund 60.000 Mitarbeiter. Auch für 2017 wird laut der aktuellen VDZ-Trendumfrage, die auf der Pressekonferenz in Berlin exklusiv vorgestellt wurde, eine stabile Geschäftsentwicklung erwartet. Neben dem Wachstum im Digitalgeschäft von elf Prozent planen die Verlagsmanager für 2017 auch im sonstigen Geschäft wie Konferenzen und Datenbank-Services mit einem Plus von sieben Prozent ein Umsatzwachstum. Im Vertrieb erwarten die Befragten einen leichten Rückgang von 1,6 Prozent und im Anzeigengeschäft ein Minus von 1,9 Prozent. „Die Zeitschriftenverlage bieten mit ihren Medien-Marken gerade im Vergleich zu den sozialen Netzwerken, YouTube und Co. ein vertrauenswürdiges Umfeld für Leser und für nachhaltige Werbung“, sagte Stephan Scherzer. „Im Unterschied zu den sozialen Netzwerken steht Editorial Media in Print, Web und Mobil für geprüften redaktionellen Inhalt und nachvollziehbare Kampagnen-Platzierung. Zeitschriften kennen auch keinen Second Screen. Bezahlter Inhalt und uneingeschränkte Aufmerksamkeit, Zeitschriften haben die härteste Medienwährung, die es gibt.
Der VDZ formulierte mit Blick auf die Bundestagswahl die grundsätzliche Erwartung der Zeitschriftenverleger an die Politik. Statt Verschlechterung der publizistischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gedruckter wie digitaler Presse, etwa durch neue Schranken im Urheberrecht, müsse es um deren Verbesserung in allen relevanten Bereichen gehen.
Der VDZ hat schon frühzeitig auf die Gefahren für Presse- und Meinungsfreiheit durch das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz hingewiesen. „Der konkrete Gesetzentwurf, private Internet-Unternehmen dazu zu zwingen, an Stelle der Strafgerichte über die Grenzen der Meinungsfreiheit zu entscheiden, birgt eine äußerst große Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit!“, so Stephan Scherzer. So gut das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gemeint sein mag, so sicher wird es die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland schwächen. Facebook kann weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen und muss, um das Risiko von Millionenbußen abzuwenden, schon bei bloßem Strafbarkeitsverdacht löschen. Das bedeutet zwangsläufig die in aller Regel geheim bleibende Löschung ungezählter rechtmäßiger Äußerungen. Dabei erfasst das Gesetz schon jetzt auch Presseartikel auf sozialen Netzwerken. Und es wird Begehrlichkeiten wecken, die dann einmal eingeführte privatisierte Inhaltskontrolle über die sozialen Netzwerke hinaus auch auf digitale Presseangebote zu erstrecken. „Es kann nicht sein, dass der Staat seine Hoheit auf Rechtsdurchsetzung ruhen lässt, um mit Facebook den größten Inhalteraum der Erde auch zum größten Zensor zu machen“, führte Scherzer aus. „Statt eines unausgegorenen Gesetzes, das vor der Wahl durch den Bundestag getrieben werden soll, müssen alle gesellschaftlich interessierten Kräfte an der konsequenten Durchsetzung geltenden Rechts arbeiten.“
Der VDZ stellt einen 5-Punkte-Plan vor:
1) Geltendes Recht muss umgesetzt werden – das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist unnötig.
2) Bund und Länder müssen die Strafverfolgungsorgane (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) so ausstatten und unterstützen, dass sie zügig geltendes Recht in den sozialen Netzwerken durchsetzen können.
3) Facebook muss eigene Ressourcen aufbauen und 24/7 erreichbar sein, um geltendes Recht nach Aufforderung zeitnah umzusetzen.
4) Die Bürger müssen aufgeklärt ermutigt werden, bei strafrechtlich relevanten Tatbeständen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten.
5) Es geht nicht nur darum, rechtswidrige Veröffentlichungen zu bekämpfen. Umgekehrt muss auch verhindert werden, dass Quasi-Monopolisten wie Facebook nach eigenem Gutdünken bestimmte rechtmäßige Inhalte nicht veröffentlichen. Deshalb müssen solche marktbeherrschenden Plattformen allen rechtmäßigen Inhalten diskriminierungsfreienZugang gewährleisten.
Scherzer warb auch dafür, die Menschen an einen sprachlich respektvolleren Umgang im Netz zu erinnern in dem Sinne: „Denke bei dem, was Du schreibst daran, der nächste Shitstorm könnte Dich treffen“. Hasskommentare führen zu einer sprachlichen Verrohung, die für eine freie Gesellschaft nur abträglich ist. Zugespitzte Kommentare gehören zum Meinungskampf – Hass führt zu einer ungebremsten Eskalation.
Presse- und Meinungsfreiheit sei in Europa und auch weltweit immer stärker unter Druck, so Scherzer. Die politischen Angriffe auf Journalisten und Verlage nähmen zu, besonders dramatisch in der Türkei, in der heute über 150 Journalisten inhaftiert seien. Es sei unerträglich, dass dort Journalisten, die professionell ihre Arbeit machen, als Terroristen diffamiert würden und keine faire rechtstaatliche Behandlung erfahren. Scherzer forderte die Freilassung des Welt-Journalisten Deniz Yücel sowie aller in der Türkei zu Unrecht inhaftierten Journalisten.
Fehlende Rechtspositionen im Digitalen machen die Finanzierung der digitalen Presse ausgesprochen schwierig. Ungeschminkter und rücksichtloser denn je bedienen sich die großen Technologie-Plattformen fremden geistigen Eigentums. Angebote vermeintlicher Kooperation wie Instant Articles erweisen sich als einseitige und wenig partnerschaftliche Lösungen. Scherzer betonte, die Politik müsse den Schutz geistigen Eigentums und die Leistung der Verlage für eine vielfältige und vitale Presselandschaft ernst nehmen. „Die Presseverleger müssen als Rechteinhaber im EU-Urheberrecht anerkannt werden. Die Vermarktungshoheit der Verlage über ihre journalistischen Produkte ist existenziell für eine unabhängige, digitale Pressefinanzierung“, so Scherzer. Deshalb sei die Einführung eines Presseverlegerrechts im EU-Urheberrecht dringend geboten. Andere Branchen wie Musik und Film hätten diese Rechte schon lange. In diesem Zusammenhang macht der VDZ deutlich, dass es keine neuen, extrem weitgehenden Urheberrechtsschranken geben dürfe. Die in Brüssel und Berlin diskutierten Schranken, insbesondere beim Text- und Datenschürfen, e-lending und digitalem Unterricht, sollen vielfach eine Enteignung der Verlage an die Stelle von Lizenzen und Lizenzerlösen setzen.
Der VDZ forderte die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die digitale Presse. Dieser seit Jahren überfällige Schritt sei ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Freien Presse. Die EU-Finanzminister könnten schon im Mai die Erstreckung auf digitale Zeitschriften und Zeitungen beschließen. Dann ist der Bundestag gefragt, diese Chance zügig im deutschen Steuerrecht umzusetzen. Über 90 Prozent der befragten Verlage halten es für erforderlich, den Mehrwertsteuersatz für digitale, journalistische Angebote analog zu Print auf sieben Prozent zu reduzieren.
Scherzer kritisierte den Expansionsdrang der öffentlich-rechtlichen Sender und warnte vor einer weiteren Ausdehnung des Auftrags. Dies seien schon lange nicht mehr nur Rundfunk, sondern immer mehr Fullservice-Medien-Anbieter. Sollten die Bundesländer dem Drängen der Rundfunkanstalten nachgeben, müsse das Verbot presseähnlicher Angebote von ARD und ZDF dringend erhalten werden. Er verwies auf die Umfrage, wonach rund zwei Drittel der befragten Verlage die digitalen Angebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten als Wettbewerbsverzerrung kritisierten, weil sie durch ihren Inhalt und ihr Auftreten direkt mit denen der Verlage konkurrierten und Paid-Content-Strategien der privat finanzierten Presse im Netz enorm erschwerten.
Gerade in der Digitalisierung ist die gedruckte Zeitschrift ein zentrales Geschäftsfeld für die Branche. „Beim Aufbau von Communities spielt Print eine zentrale Rolle als vertrauensvoller Anker der Marken“, erklärte Stephan Scherzer. Fast zwei Drittel der Zeitschriftenverlage (62 Prozent) gaben in der Trend-Umfrage an, im laufenden Jahr neue Magazine auf den Markt bringen zu wollen. Von diesen Verlagen launchen 50 Prozent periodische Titel, 79 Prozent planen neue Sonderausgaben und Specials. „Die Verlage schaffen es, mit innovativen, kreativen Konzepten die Bedürfnisse und Interessen von gut definierten Zielgruppen zu befriedigen“, erklärte Stephan Scherzer. Zum Ende des ersten Quartals 2017 gab es in Deutschland, dem Wissenschaftlichen Institut für Presseforschung und Medienberatung aus Köln zufolge, insgesamt 1.596 mindestens quartalsweise erscheinende Publikumszeitschriften. 2016 brachten die Verlage 87 neue Magazine auf den Markt, 53 wurden eingestellt. Innerhalb des ersten Quartals 2017 launchten die Zeitschriftenverlage bereits 18 Titel.
Sehr erfreulich haben sich die über 4.000 Titel der B2B-Medien der Deutschen Fachpresse entwickelt. Deutschland hat den vielfältigsten B2B-Fachmedienmarkt weltweit und dieser entwickelt sich gut. Das große Vertrauen der Entscheider und die 360-Grad-Vermarktung in perfekt definierten Zielgruppen führen zu einem Wachstum von 1,5 Prozent, erläuterte Stephan Scherzer. „Die Fachpresse wächst seit der Lehmann-Krise im Jahr 2009 kontinuierlich, erweitert die Zielgruppenansprache und findet innovative Lösungen für Leser und Werbungtreibende in Zeiten der Digitalisierung.“ Fachmedien zeigten viele Lösungswege für den zeitgemäßen Umgang mit Lesern und Zielgruppen auf.
Treiber für die Entwicklung dieser Fan-Communities ist der digitale Wandel. „Das stetige Wachstum des Digitalgeschäfts zeigt, dass die Zeitschriften-Branche im aktuellen Transformationsprozess richtige, zukunftsträchtige Entscheidungen trifft“, argumentierte Stephan Scherzer. Für das Jahr 2017 rechnen die Verlagshäuser im Digitalgeschäft im Schnitt mit einem Umsatzwachstum von gut elf Prozent. Damit erhöht sich der für 2017 erwartete Umsatzanteil des gesamten Digitalgeschäfts am Gesamtumsatz auf 20 Prozent (Vorjahresprognose für 2016: 18 Prozent).
„Ein entscheidender Motor für das Digitalgeschäft ist die Omnipräsenz von Mobile“, begründete Stephan Scherzer. „Die Reichweite des mobilen Internets holt gegenüber derjenigen des stationären Internets in allen Altersgruppen mit Riesenschritten auf – bei den 14- bis 29-Jährigen dominiert bereits die mobile Nutzung.“ Von den klassischen Mediengattungen erzielen Publikumszeitschriften mit ihren Mobile Enabled Websites und Apps eine Reichweite von 65 Prozent (AGOF digital facts 2016-IV). Das sind 28 Millionen Mobile User. Damit liegen die Publikumszeitschriften nach wie vor unangefochten an der Spitze, gefolgt von Tageszeitungen (58 Prozent), TV (32 Prozent) und Radio (acht Prozent). Bei den Online-Angeboten liegen die Publikumszeitschriften mit einer Reichweite von 71 Prozent (38 Millionen Online User) ebenfalls mit großem Vorsprung auf Platz eins – vor Tageszeitungen (60 Prozent), TV (47 Prozent) und Radio (elf Prozent).
Auch die Umsatzerwartungen der Zeitschriftenverlage für das kommende Jahr zeigen, dass sich das Digitalgeschäft zu einer tragenden Geschäftssäule entwickelt hat. Im klassischen Geschäft erwarten drei Viertel der Verlagsmanager (74 Prozent) steigende Umsätze bei Online-Angeboten, gefolgt von Mobile- (52 Prozent) und Paid-Content-Angeboten (50 Prozent) sowie Sonderausgaben und Specials der Zeitschriften (38 Prozent). Rund ein Fünftel der Verlage wird darüber hinaus neue periodische Titel auf den Markt bringen. Bei den neuen Erlösquellen gehen knapp zwei Drittel (62 Prozent) der Befragten von einem Umsatz-Plus im Geschäft mit Diversifikationsprodukten wie E-Commerce und Datenbank-Services aus. Ebenfalls steigende Umsätze kalkulieren die Verlagsmanager in den Bereichen Content-Marketing-Dienstleistungen (52 Prozent), Lead-Generierung (43 Prozent) und Native Advertising (35 Prozent).
VDZ, 25.4.2017
Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/PST) Auskunft von der Bundesregierung über ihre Haltung zur strittigen Verteilung von Urhebervergütungen verlangt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/11915). Der Bundesgerichtshof hatte der Verwertungsgesellschaft VG-Wort vor einem Jahr die bis dahin gebräuchliche Aufteilung der gesetzlichen Vergütungen aus der Privatkopieabgabe zwischen Autoren und ihren Verlegern untersagt. Wie nun die VG-Wort mit der Umsetzung dieses Urteils verfährt, wirft auf Sicht der Abgeordneten neue Fragen auf. Da das Deutsche Patent-und Markenamt, das die Rechtsaufsicht über die VG-Wort wahrnimmt, dem Bundesjustizministerium untersteht, will die Fraktion nun von der Bundesregierung wissen, welche Kenntnis sie von den Vorgängen hat, wie sie diese bewertet und welche Rolle das Deutsche Patent-und Markenamt gegebenenfalls in dieser Sache spielt.
Heute im Bundestag Nr. 245 vom 19.4.2017
Der Bundesrat hat heute auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit ist die 9. GWB-Novelle zustande gekommen und muss nur noch ausgefertigt und verkündet werden. Dies dürfte im Laufe des April geschehen.
„Die 9. GWB-Novelle ist ein wichtiges Signal für die Freie Presse. Die Entscheidung sprengt enge Marktfesseln und gibt den Zeitschriften- und Zeitungsverlagen außerhalb der Redaktionen mehr Luft für Kooperationen. Das stärkt wirtschaftliche Grundlagen und trägt dazu bei, neue, innovative Angebote für Leser und Anzeigenkunden zu entwickeln und so die Pressevielfalt in Deutschland zu sichern.“, so VDZ-Präsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner.
Kooperationen von Presseverlagen im verlagswirtschaftlichen Bereich werden zukünftig vom nationalen Kartellverbot ausgenommen. Voraussetzung ist, dass die vereinbarte Zusammenarbeit eine Stärkung der wirtschaftlichen Grundlage der beteiligten Presseverlage ermöglicht, um im Wettbewerb mit anderen Medien zu bestehen. Damit werden die kartellrechtlichen Spielräume von Presseverlagen zur Stabilisierung ihrer wirtschaftlichen Basis auch im Bereich von Kooperationen erweitert.
Die vorgesehene Erleichterung ist mit Blick auf die schützenswerte Pressevielfalt wettbewerbspolitisch gerechtfertigt. Der Rückgang insbesondere des Anzeigenaufkommens und der Werbeerlöse im Printbereich hält an, während Finanzierungsmodelle für Presseprodukte im Online-Bereich noch nicht durchgehend erfolgreich sind. Ob und in welchem Ausmaß ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den verschiedenen Mediengattungen besteht, wird weiterhin stark vom Einzelfall abhängen.
Die erleichterten Möglichkeiten einer verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit sollen deshalb sowohl für den klassischen Printbereich als auch im Bereich der Internetpresse bestehen. Privilegiert werden soll eine Zusammenarbeit, die der Rationalisierung und Synergiegewinnung in der verlagswirtschaftlichen Tätigkeit dient.
VZVNRW, 4.4.2017
Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband der Zeitungsverleger (BDZV), begrüßen die aktuellen Aussagen des Finanzministerrates zur einheitlichen Geltung der ermäßigten Mehrwertsteuer auch für digitale Zeitschriften- und Zeitungsangebote.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte nach dem gestrigen Treffen mit seinen EU-Kollegen über einen erzielten Konsens berichtet, dass gedruckte und elektronische Publikationen bei der Mehrwertsteuer gleichbehandelt werden sollten. Künftig würden dann in Deutschland für die digitalen Angebote der Freien Presse nur noch sieben statt wie bisher 19 Prozent erhoben.
„Der Finanzministerrat ist auf dem richtigen Weg, die unsystematische steuerliche Benachteiligung der digitalen Angebote zu beenden. Die Verlagshäuser antworten auf die Transformation der Medienwelt mit immer mehr digitalen journalistischen Angeboten, was die steuerliche Schlechterstellung auf diesem Zukunftsfeld schon seit langem vollkommen widersinnig macht“, so Sprecher der Verlegerverbände.
Nun müsse die EU diesen Vorschlag auch möglichst bald beschließen und die überfällige Regulierung ersetzen, so die Sprecher. „Wir appellieren an den Rat, den Erklärungen Taten folgen zu lassen und die Gleichbehandlung herzustellen.“
VDZ, 22.3.2017
- Erleichterung verlagswirtschaftlicher Kooperationen für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sichert Pressevielfalt -
Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger in Deutschland begrüßen die Erleichterung von Kooperationen zwischen Presseverlagen, die der Bundestag im Zuge der 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) heute beschlossen hat. Das Gesetz sieht eine Freistellung vom Kartellverbot für verlagswirtschaftliche Kooperationen außerhalb des Bereichs der Redaktionen vor.
„Angesichts massiver Umbrüche im Medienmarkt sind Zeitungen und Zeitschriften auf größere Freiräume bei der verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit angewiesen. Die nunmehr beschlossene Liberalisierung des Kartellrechts wird dazu beitragen, innovative neue Angebote für Leser und Anzeigenkunden zu ermöglichen und so zur Sicherung der Pressevielfalt in Deutschland beitragen“, erklärte ein Sprecher für Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und den Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ).
Die Vereinfachung von Kooperationen außerhalb des redaktionellen Bereiches sei ein wichtiger Beitrag des Gesetzgebers, um den vielfältigen Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung für die Pressehäuser zu begegnen, erklärten BDZV und VDZ. Nun sei es von größter Bedeutung, dass die Regelung so bald als möglich in Kraft trete. Deshalb appellierten die beiden Verlegerorganisationen an die Bundesländer, das Gesetz in der Sitzung des Bundesrates am 31. März zu billigen und so den Weg für ein baldiges Inkrafttreten frei zu machen.
BDZV und VDZ erläuterten ferner, dass die Freistellung von verlagswirtschaftlichen Kooperationen keine einseitige Privilegierung der Zeitungen und Zeitschriften darstelle. Vielmehr sei sie eine dringend notwendige Reaktion auf bestehende Benachteiligungen der Presseverlage durch enge Fusionsgrenzen, zum Beispiel in Gestalt äußerst kleinteiliger Marktdefinitionen. Die Freistellung füge sich demnach ausgleichend in die – im Übrigen für die Presse gegenüber der sonstigen Wirtschaft und den meisten Branchen der Kultur- und Medienwirtschaft restriktivere – pressespezifische Kartellgesetzgebung ein.
Durch Synergien im verlagswirtschaftlichen Bereich könnten mit der Freistellung aus Sicht der Verlegerverbände Mittel zur Stärkung der redaktionellen Vielfalt in Deutschland frei werden, die anders nicht mehr zu erzielen seien. Mit Anzeigenkooperationen stiegen die Chancen der Verlage, sich auf Augenhöhe im mittlerweile hochkonzentrierten Markt der Mediaagenturen und des werbenden Einzelhandels zu bewegen. Eine angemessene Reaktion auf multinationale Digitalkonzerne als neue Wettbewerber im Werbemarkt sei nur durch eine intensivierte Zusammenarbeit möglich. Kooperationen der Presse könnten hier zu einem stärkeren Wettbewerb zugunsten der Werbekunden beitragen. Auch seien dringend notwendige technische Entwicklungen zur Erschließung digitaler journalistischer Geschäftsmodelle mit verbraucherfreundlichen Standards nur in großen Einheiten betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich.
VDZ, 9.3.2017
Berichterstatterin im Rechtsausschuss verfehlt Hauptziel des Entwurfes der EU-Kommission für ein Verlegerrecht
Die Berichterstatterin im Rechtsausschuss des EU-Parlaments verfehle das Ziel ihrer Fraktion, den Presseverlagen einen besseren Rechtsschutz gegenüber Aggregatoren und Suchmaschinen einzuräumen, erklärten die deutschen Presseverlegerverbände heute in Berlin.
Der jüngst bekannt gewordene Bericht erkenne zwar, wie zuvor schon die EU-Kommission, Handlungsbedarf, schlage aber untaugliche Werkzeuge vor, so der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) sowie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV). Den Verlagen solle nach dem Bericht lediglich die Möglichkeit eingeräumt werden, aus abgetretenen Rechten der Autoren gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.
Damit bleibe ein Einschreiten gegen die Ausbeutung der Leistungen der Presse durch kommerzielle Suchmaschinen und andere Aggregatoren bei der Nutzung kleiner Textausschnitte aber unmöglich. Das Hauptziel des vorliegenden Entwurfs der EU-Kommission, der ein eigenes Verlegerrecht vorsieht, würde so verfehlt. Die Verbände sind verwundert, dass die Berichterstatterin sich gegen die bekannte Position ihrer Fraktion stelle. Wenn das Parlament den Schutz der wirtschaftlichen Grundlage journalistischer Arbeit ernst nehme, seien erhebliche Korrekturen am Vorschlag der Berichterstatterin notwendig.
VDZ, 8.3.2017
Der Rhein-Kreis Neuss schreibt seinen Journalistenpreis "Pro Ehrenamt - Hermann Wilhelm Thywissen-Preis" bundesweit aus.
Mit dem Preis sollen herausragende journalistische Beiträge ausgezeichnet werden, die sich auf vorbildliche Weise mit dem Thema "Ehrenamt" auseinandersetzen und 2015 oder 2016 veröffentlicht wurden. Gleichzeitig soll das Ehrenamt in der Gesellschaft gestärkt werden. Außerdem lobt der Rhein-Kreis Neuss einen Nachwuchsförderpreis aus. Der Journalistenpreis ist mit insgesamt 20.000 Euro dotiert.
Für den an die Verdienste des ehemaligen Neusser Oberbürgermeisters und Unternehmens Hans Wilhelm Thywissen erinnernden Jounalistenpreis können Sie Ihre Bewerbungen bis zum 31. Mai 2017 einreichen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rhein-kreis-neuss.de/proehrenamt.
VZVNRW, 2.3.2017
Der Bundesrat begrüßt die Initiative der Kommission, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auch auf elektronische Veröffentlichungen anzuwenden und bittet um zügige Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinie. Die Anwendung derselben Mehrwertsteuersätze auf Print- sowie elektronische Publikationen sei ein wichtiges Anliegen zur Sicherung der Medienvielfalt und ermögliche den Verlagen wirtschaftliche Entlastung in ihren Bemühungen um den digitalen Wandel.
Den am 10.2.2017 gefassten Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.
VZVNRW, 15.2.2017
Am 07.02.2017 fand vor dem Landgericht Berlin die mündliche Verhandlung im urheberrechtlichen Verfahren der VG Media gegen Google um die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts statt. Das Gericht soll auf Antrag der VG Media feststellen, dass Google Verwerter von digitalen Presseerzeugnissen im Sinne des Leistungsschutzrechts ist. Daraus ergibt sich eine Schadensersatzpflicht gegen Google aus der Verwertung von Presseerzeugnissen. Damit der Schadenersatz beziffert werden kann, soll Google die Umsätze offenlegen, die das Unternehmen in Deutschland macht.
Zur Diskussion in der mündlichen Verhandlung erklärt der Rechtsanwalt der VG Media, Prof. Dr. Jan Hegemann von Raue LLP: „Es sind viele Fragen diskutiert worden. Beide Parteien werden wohl Schriftsatzpflicht bis zum 7. März erhalten. Das Gericht hat heute in der Sache noch keine Entscheidung getroffen. Wir sehen, wie u.a. auch die Bundesregierung, keine Notizierungspflicht. Das Landgericht ist zu dieser Frage noch unentschieden.“
Das Urteil wird für den 9. Mai 2017 erwartet.
VZVNRW, 8.2.2017 (www.vg-media.de, 7.2.2017)
Ab dem 1. Februar 2017 muss jedes in Deutschland tätige Unternehmen, das mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und eine an Verbraucher gerichtete Webseite unterhält oder AGB verwendet (on- oder offline), Verbraucher informieren, ob es bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und ggf. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle, unter Nennung deren Anschrift und Webseite, hinweisen.
Die Informationspflichten bestehen auch dann, wenn das Unternehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren teilnehmen will. In diesem Fall können Sie die Formulierung:
"Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet."
verwenden. Ein Verstoß gegen die Informationspflicht kann abgemahnt werden.
Zum Hintergrund:
In Umsetzung einer europäischen Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) verabschiedet. Das Gesetz soll dazu dienen, dass Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten bereits in außergerichtlichen Verfahren wie Mediation, Schlichtung oder Schiedsverfahren beilegen können. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen den allgemeinen Informationen und solchen Informationen, die erst nach Entstehen einer Streitigkeit zu erteilen sind.
Zu den "allgemeinen Informationspflichten" heißt es im Gesetz: "Ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, hat den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich in Kenntnis zu setzen davon, inwieweit er bereit ist oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. (...)"
Danach müssen alle Unternehmen den Verbrauchern auf ihren Webseiten und in ihren AGB erklären, inwieweit sie freiwillig zu einem solchen Verfahren bereit, bzw. nicht bereit sind (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG). Solange der Unternehmer - wie die Verlage - nicht durch Gesetz, Satzung oder Vertrag hierzu verpflichtet ist, kann er frei entscheiden, ob er an einer Schlichtung nach dem VSBG teilnimmt.
Die Informationen müssen "auf der Webseite erscheinen" und bei der Verwendung von AGB "zusammen mit diesen gegeben werden" (§ 36 Abs. 2 VSBG). Auf einer Webseite ist eine Information "leicht zugänglich", wenn sie von der Startseite aus mit höchstens zwei Klicks zu erreichen ist. Es bieten sich die AGB an oder - wenn nicht vorhanden - die Seite des Impressums.
Falls sich ein Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet, kommen weitere Informationspflichten zum Tragen. In diesem Fall muss das Unternehmen auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen, Angaben zur Anschrift und Webseite der Verbraucherstreitbeilegungsstelle machen sowie eine Teilnahmeerklärung an dem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle vorhalten. Dies muss ebenfalls auf der Webseite bzw. in den AGB erscheinen (§ 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG).
Bereits seit Januar 2016 müssen Unternehmer, die Online-Verträge mit Verbrauchern abschließen, auf ihrer Webseite einen (anklickbaren) Link zur Europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einstellen.
Es müssen beide Hinweise abgegeben werden. Es bietet sich an, sie gemeinsam in den AGB als eigenen Punkt anzubringen regelmäßig wie folgt:
Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
VDZ/VZVNRW, 30.1.2017
Wenige freie Plätze gibt es noch in unserem Seminar "Urheberrecht - das Jahres-Update", das am Donnerstag, den 16.02.2017 im Hotel Mondial am Dom Cologne stattfindet. Sie erhalten als Teilnehmer an diesem Seminartag einen komprimierten Überblick über Neuerungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung. Unser Referent, Rechtsanwalt Dr. Martin Schippan, thematisiert neben dem VG WORT-Urteil auch das Urhebervertragsrecht, die Einführung eines Verlegerrechts, die Reform der Urheberrechtsvorschriften und weitere Themen. Nähere Informationen sowie Anmeldungen unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
VZVNRW, 7.2.2017
VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer im dpa-Jahresend-Gespräch
Wie war 2016 für die Zeitschriftenverlage?
Ein anspruchsvolles Jahr in herausforderndem Umfeld. Auf eine VDZ-Umfrage zur Investitionsbereitschaft haben am Jahresanfang über 50 Prozent der Verlage prognostiziert, mindestens vier neue Titel zu launchen, in bekannten Segmenten und in neuen. Wir zählen 2016 tatsächlich rund 150 neue Titel, und da kommen noch hunderte von Sonderheften dazu. Rund 50 Zeitschriften wurden vom Markt genommen. Es wird investiert und zwar in fast allen Segmenten. Die Fachpresse hat wieder ein gutes Jahr gehabt, sie wächst seit 2009 kontinuierlich und ist ein unverzichtbarer Begleiter der deutschen Wirtschaft. Der VDZ hat mit über 490 Verlagen einen neuen Höchststand bei den Mitgliedern. [...]
- Das ganze dpa-Jahresend-Gespräch, in dem VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer auch noch zu den wichtigsten Trends, der "Lügenpresse", dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für digitale Medienangebote, Paid-Content-Modellen und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Stellung bezieht, lesen Sie hier.
VZVNRW, 5.1.2017