MVFP

2016

 

News

Publishers' Summit 2015

Publishers' Summit 2015

Am 2. und 3. November 2015 fand in Berlin das jährliche Treffen der Zeitschriftenverleger, der Publishers' Summit, statt. Hochkarätige Redner aus Medien, Wirtschaft und Politik sowie die Bundeskanzlerin präsentierten Themen und Perspektiven der Verleger der Zeitschriftenbranche. Auch die nationale und internationale Politik war mit zentralen Repräsentanten vertreten. Die Eröffnungskeynote wurde von Dr. Angela Merkel gehalten, Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlamentes, stellte die verlegerischen Themen in den europapolitischen Zusammenhang. "Der Publishers' Summit fokussiert und konzentriert sich auf die Schlüsselthemen. Wer wissen will, wo wir wirtschaftlich, journalistisch und politisch stehen und mit den Gestaltern unserer Branche diskutieren will, muss dabei sein", so Stephan Scherzer, VDZ-Hauptgeschäftsführer. Bilder des Publishers' Summit finden Sie für Tag 1 hier.  Die Bilder des 2.Tages  finden Sie hier. Fotos der Publishers' Night können Sie sich hier ansehen.       

Wichtige Neuerung im Bereich der Presseversorgung

Wichtige Neuerung im Bereich der Presseversorgung

Das Presseversorgungswerk hat in seiner letzten Gesellschafterversammlung den freiwillig versicherbaren Personenkreis erweitert. Die neue "Branchenlösung Presse" sieht vor, dass seit dem 1.7.2015 im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge jeder  Mitarbeiter die besseren Konditionen über das Versorgungswerk der Presse erhält und nicht nur - wie bisher - Arbeitnehmer mit bestimmter beruflicher Tätigkeit. Während früher in einem Verlag neben den obligatorisch versicherten fest angestellten Redakteuren nur bestimmte Angestellte in leitenden Funktionen über das Presseversorgungswerk versichert werden konnten, kann nun der Verlag einen Rahmenvertrag für die gesamte Belegschaft abschließen. Die Sonderkonditionen erhalten sogar Unternehmen ab 1 Person, während bislang die Eingangshürde für die Sonderkonditionen bei 10 Personen lag. Auf diesem Weg kann jeder Verlag seinen Mitarbeitern im Wege der arbeitnehmerfinanzierten Entgeltumwandlung eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter schaffen. 

Weitere Informationen zu den Neuerungen sowie die Angabe der zuständigen Ansprechpartner erhalten Sie in der Geschäftsstelle des VZVNRW.  

VZVNRW, 23.7.2015

VG Wort: Merkblatt des VDZ für Mitgliedsverlage

VG Wort: Merkblatt des VDZ für Mitgliedsverlage

Der VDZ hat für alle Mitgliedsverlage ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zu dem Verrechnungsverfahren zur Verlegerbeteiligung bei der VG Wort herausgegeben. Es zeigt auf, welche Schritte und Fristen für Verlage zu beachten sind. Mitglieder des VZVNRW können dieses Merkblatt in der Geschäftsstelle unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0221/9411414 anfordern.

VZVNRW, 29.11.2016 

Neues zur VG Wort

Neues zur VG Wort

Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort vom 26. November 2016 wurde mit klarer Mehrheit ein kollektives Verrechnungsmodell verabschiedet, welches Urhebern die Möglichkeit gibt, ihre Nachforderungsansprüche gegenüber den Verlagen an die VG Wort abzutreten.

Dieser Anspruch kann mit dem Rückzahlungsanspruch der VG Wort gegenüber dem Verlag verrechnet werden. Um an dem Verrechnungsverfahren teilnehmen zu können, müssen die Verlage bis zum 30. November 2016 gegenüber der VG Wort schriftlich erklären, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ein Muster der Erklärung lag den Ende Oktober versandten Forderungsschreiben der VG Wort bei.

Sofern die Verlage diese Möglichkeit nutzen, verlängert sich die Frist für Rückzahlungen an die VG Wort bis in das Frühjahr 2017.

Weitere Meldungen zu der außerordentlichen Mitgliederversammlung der VG Wort finden Sie auch hier:

"Presseinformation VG Wort"
(vgwort.de)

"Kollektives Verrechnungsmodell kommt"
(boersenblatt.net)

Nähere Informationen folgen in Kürze.

VZVNRW, 28.11.2016

Aktualisierte Version des ZAW zum Portal werbestopper.de

Aktualisierte Version des ZAW zum Portal werbestopper.de

Am 24.10.2016 hatten wir Sie bereits über das Portal "werbestopper.de" informiert und gebeten, Widersprüche durch das Portal "werbestopper.de" genau auf Vorlage einer zugrunde liegenden Nutzervollmacht zu überprüfen bzw. den Widerspruch anderenfalls unverzüglich zurückzuweisen.

Offensichtlich versendet "werbestopper.de" mittlerweile ein weiteres Schreiben an die Werbungtreibenden. In diesem wird den Unternehmen angeboten, der Übermittlung der Widersprüche in digitaler Form zuzustimmen, um so dem Ziel von "werbestopper.de" nach Papiervermeidung und Ressourcenschonung nachzukommen. Hier sollten Sie wachsam sein. Verbunden mit dem Antrag zur Einrichtung eines E-Mail-Postfachs, über das die Widersprüche versandt werden sollen, ist auch das Anerkenntnis von "werbestopper.de" als Erklärungsboten und auch der Wirksamkeit der Widersprüche:

1. „Das Unternehmen nimmt zur Kenntnis, dass GDVI Erklärungen und Mitteilungen von Nutzern gegenüber dem Unternehmen […] als Erklärungsbote übermittelt und keine eigenen Erklärungen, insbesondere nicht als Stellvertreter für die Nutzer, abgibt. […]“

2. „[…] Das Unternehmen erkennt an, dass alle Nutzer, deren Erklärung per E-Mail übermittelt werden oder die in der zum Download bereitgestellten Datei enthalten sind, ein gültiges Werbeverbot ausgesprochen haben.“

VZVNRW, 24.11.2016 (Quelle: ZAW, VDZ)

Verlegerverbände begrüßen geplante Kartellrechtsnovelle

Verlegerverbände begrüßen geplante Kartellrechtsnovelle

Erleichterung von Kooperationen für Presseverlage sichert Pressevielfalt

Gegen Wettbewerbsbeschränkungen, mehr Freiraum bei verlagswirtschaftlicher Zusammenarbeit
Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger in Deutschland haben den heute im Bundestag eingebrachten Entwurf einer Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begrüßt. "Angesicht massiver Umbrüche im Medienmarkt brauchen Zeitungen und Zeitschriften dringend mehr Freiraum bei der verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit. Die geplante Liberalisierung des Kartellrechts wird innovative Angebote für Leser und Anzeigenkunden ermöglichen und so zur Sicherung der Pressevielfalt in Deutschland beitragen", erklärte ein Sprecher für Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL).
Der Gesetzentwurf sehe, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, eine Ausnahme vom Kartellverbot für verlagswirtschaftliche Kooperationen außerhalb des Bereichs der Redaktionen vor. Er sei eine sinnvolle Antwort auf die Herausforderungen für Pressehäuser im Zeitalter fortschreitender Digitalisierung, erklärten BDZV, VDZ und VDL. Nicht verständlich sei vor diesem Hintergrund allerdings die geplante Befristung der Regelung auf zehn Jahre. "Die digitale Revolution an den Medienmärkten wird an Geschwindigkeit noch zunehmen. Der Plan, die Regelung mit einer Verfallsfrist zu versehen, ist nicht nachvollziehbar", so der Sprecher. Die Verlage bräuchten langfristige Sicherheit.

BDZV, VDZ und VDL erläuterten, dass die Freistellung von verlagswirtschaftlichen Kooperationen keine einseitige Privilegierung der Zeitungen und Zeitschriften darstelle. Vielmehr sei sie eine dringend notwendige Reaktion auf bestehende Benachteiligungen der Presseverlage durch enge Fusionsgrenzen, zum Beispiel in Gestalt äußerst kleinteiliger Marktdefinitionen. Die Freistellung füge sich demnach ausgleichend in die – im Übrigen für die Presse gegenüber der sonstigen Wirtschaft und den meisten Branchen der Kultur- und Medienwirtschaft restriktivere – pressespezifische Kartellgesetzgebung ein.

Durch Synergien im verlagswirtschaftlichen Bereich könnten mit der geplanten Regelung aus Sicht der Verlegerverbände auch Mittel zur Stärkung der redaktionellen Vielfalt in Deutschland frei werden, die anders nicht mehr zu erzielen seien. Mit Anzeigenkooperationen würde es den Verlagen ermöglicht, sich auf Augenhöhe im mittlerweile hochkonzentrierten Markt der Mediaagenturen und des werbenden Einzelhandels zu bewegen. Ebenso sei eine angemessene Reaktion auf multinationale Digitalkonzerne als neue Wettbewerber im Werbemarkt nur durch eine Zusammenarbeit möglich. Kooperationen der Presse könnten hier zu einem stärkeren Wettbewerb zugunsten der Werbekunden beitragen. Auch seien dringend notwendige technische Entwicklungen zur Erschließung digitaler journalistischer Geschäftsmodelle mit verbraucherfreundlichen Standards in größeren Einheiten betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich. (VDZ, Berlin)

VZVNRW, 17.11.2016

Presseausweise 2017

Presseausweise 2017

Ab sofort können Sie bei uns Ihren Presseausweise für 2017 erhalten. Einen Erst-Antrag, einen vereinfachten Antrag (falls bereits ein Presseausweis über den VZVNRW ausgestellt wurde) sowie einen Sammelantrag finden Sie unter „Presseausweis“.

VZVNRW, 14.11.2016

Publishers‘ Night – VDZ würdigt Ehrenpräsidenten Burda mit der Goldenen Victoria

VDZ würdigt Ehrenpräsidenten Burda mit der Goldenen Victoria

Publishers' Night - Die deutschen Zeitschriftenverleger würdigten ihren langjährigen Präsidenten Prof. Dr. Hubert Burda mit der "Goldene Victoria für das Lebenswerk".

 

© Hubert Burda Media

Der Verleger ist Spiritus Rector der Zeitschriftenbranche, Seismograph für Veränderungen und ist 20 Jahre lang mutiger Gestalter an der Spitze des VDZ gewesen. Mit dem Preis danken der Verlegerverband und seine 470 Mitgliedsverlage Prof. Burda für seinen unermüdlichen Einsatz für die Anliegen der Zeitschriftenbranche. Sein großes Verdienst ist es, dass er schon frühzeitig den Verband und seine Mitglieder auf eine der gewaltigsten Revolutionen der jüngeren Geschichte eingeschworen hat, er hat die Herausforderungen und vor allem die Chancen der Digitalisierung erkannt, als viele das Ausmaß des Wandels noch nicht sahen. Er hat Weichen gestellt – in seinem Unternehmen und im Verband, heißt es in der Begründung. Er hat erforderliche strategische Neuausrichtungen forciert. Sein Erfolg ist es, einen respektierten, modernen, effizienten und schlagkräftigen Verband positioniert zu haben. Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, hob den Weg Burdas in seiner Laudatio hervor, wie er aus dem bereits erfolgreichen Familienunternehmen mit Verlagen und Druckereien eines der größten europäischen Medienhäuser geschaffen hat. Er habe mit dem Nachrichtenmagazin Focus Mediengeschichte geschrieben, mit dem Digitalkongress DLD innovative Menschen aus allen Kontinenten in München zusammengebracht und den Verlegerverband VDZ zu einer modernen, geschätzten Organisation geschmiedet. Burda sei ein international affiner, aber heimatverbundener Netzwerker, der sein Unternehmen geradlinig und erfolgreich geprägt habe. Mit seinem Lebenswerk schuf er in Verlag und Verband Fundamente, auf die weiter aufgebaut werden könne. Zum Abschluss seiner Laudatio ging Oettinger auf das umfangreiche mäzenatische Wirken des VDZ-Ehrenpräsidenten ein, von dem er insbesondere das Engagement für jüdische Bürger in Deutschland beispielhaft heraushob. Prof. Dr. Burda dankte herzlich für diesen tiefgehenden Moment. Es habe ihm immer Freude gemacht, mit Menschen, mit denen man zusammenarbeitet, eine Idee zu konkretisieren. Die Publishers’ Night sei eine solche Erfolgsgeschichte: Menschen zu loben, ihnen das Gefühl zu geben, dass die Arbeit sich lohnt. Unternehmer sei einer der schönsten Berufe vor allem, wenn der Unternehmer mit Medien zu tun hat. Die Zeitschriftenverleger dankten ihrem langjährigen Präsidenten und Ehrenpräsidenten mit stehenden Ovationen.

Über 1000 Teilnehmer zählte die beeindruckende Preisverleihung in der Telekom-Hauptstadtrepräsentanz.

 

Alle Preisträger der "Goldene Victoria 2016" (© getty images)

Die weiteren Preisträger der "Goldene Victoria" 2016 sind: Präsident des Europäischen Parlaments Martin Schulz (Europäer des Jahres) | Journalist und ehemaliger
Chefredakteur Can Dündar (Pressefreiheit) | SAP (Unternehmen des Jahres) |

VDZ, 08.11.2016

Stephan Holthoff-Pförtner folgt als VDZ- Präsident auf Hubert Burda

Stephan Holthoff-Pförtner folgt als VDZ- Präsident auf Hubert Burda

VDZ wählt in Berlin neuen Präsidenten | Hubert Burda zum VDZ- Ehrenpräsidenten ernannt


Die Delegiertenversammlung des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger hat in Berlin Dr. Stephan Holthoff-Pförtner einstimmig als Nachfolger von Prof. Dr. Hubert Burda in das Amt des VDZ- Präsidenten gewählt.

 

Mit Respekt und Dank ehrten die Delegierten Leistungen und Verdienste von Burda und ernannten ihn zum Ehrenpräsidenten. „Professor Burda hat die positive Entwicklung des VDZ maßgeblich gestaltet und der gesamten Branche sehr wichtige Impulse gegeben. Als Verleger ist er ein Musterbeispiel dafür, wie ein Unternehmer in der zunehmend digitalisierten Verlagswelt agieren kann“, so VDZ- Vizepräsident Dr. Rudolf Thiemann.

Burda hatte nach zwei Jahrzehnten an der Spitze des Präsidiums seinen Rücktritt erklärt, wird sich aber auch künftig für die Branche und den VDZ engagieren.

Da Burda zu Mitte der Amtszeit die Präsidentschaft aufgibt, übernimmt Holthoff-Pförtner das Amt bis zum Ende der regulären Legislatur im Juni 2018. Nach der Satzung des VDZ werden Präsident und Präsidium durch die Delegiertenversammlung gewählt. Sie setzt sich paritätisch aus Vertretern der Landes- und Fachverbände zusammen.

Das VDZ Präsidium besteht neben dem neu gewählten Präsidenten aus vier Vize-Präsidenten: Dr. Rudolf Thiemann (Verleger Liborius Gruppe und Vorsitzender des Fachverbands Konfessionelle Presse), Lars Joachim Rose (Verleger Mediengruppe KLAMBT) und Stefan Rühling (Vorsitzender der Geschäftsführung Vogel Business Media und Vorsitzender des Fachverbands Fachpresse im VDZ) sowie dem als Nachfolger von Dr. Werner Neunzig neu gewählten Dr. Volker Breid (Geschäftsführer der Motor Presse Stuttgart und Vorsitzende des Südwestdeutschen Zeitschriftenverleger-Verbands). Dem Präsidium gehören weiterhin an: VDZ- Schatzmeister Dr. Christoph Müller (Geschäftsführer der Rudolf Müller Medienholding und Vorsitzender des Verbands der Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen) und als geschäftsführendes Präsidiumsmitglied, VDZ- Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.

VDZ, 06.11.2016

Neuer Vorstand beim Verband der Zeitschriftenverleger Berlin-Brandenburg

Neuer Vorstand beim Verband der Zeitschriftenverleger Berlin-Brandenburg

Bernhard Nietgen, Geschäftsführerder DBB Verlag GmbH, wurde von der Mitgliederversammlung zum neuen Vorsitzenden gewählt. Er wird zusammen mit seinem Stellvertreter, dem Geschäftsführer der VDE Verlag GMBH, Dr. Stefan Schlegel, die Interessen des 49 Mitglieder umfassenden Landesverbandes vertreten.
Die übrigen Vorstandsmitglieder, Ralf Emminger (Emminger & Partner GmbH), Heiko Hülsmann (Fußball Woche Verlags GmbH) und Harald Rauh (Fachverlag Schiele & Schön GmbH) wurden ebenso in ihrem Amt bestätigt wie Schatzmeister Bernhard Koerber (LOG IN Verlag GmbH).

VZVNRW, 03.11.2016

Hyperlinks können Urheberrechtsverletzungen darstellen

Hyperlinks können Urheberrechtsverletzungen darstellen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Setzen eines Hyperlinks eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend ist, ob eine Gewinnerzielungsabsicht des Linksetzenden vorliegt oder nicht.

Bei privaten Websitebetreibern, die regelmäßig ohne Gewinnerzielungsabsicht handeln, müsse man bereits die Voraussetzung der „öffentlichen Wiedergabe“, die für eine Urheberrechtsverletzung erforderlich ist, verneinen. Für Privatpersonen sei es teilweise schwierig zu erkennen, dass auf den verlinkten Internetseiten Urheberrechtsverletzungen begangen werden. Dennoch gehen die Richter auch bei Privatpersonen ohne Gewinnerzielungsabsicht von einer „öffentlichen Wiedergabe“ aus, sofern der Verlinkende die Rechtswidrigkeit kannte oder kennen musste.

Betreiber kommerzieller Websites haften für die Verlinkung auf andere Internetseiten, deren Inhalte Urheberrechte verletzen. Die Richter vermuten zulasten der kommerziellen Internetseitenbetreiber, dass diese in Kenntnis der Urheberrechtsverletzung auf der verlinkten Website handeln. Die Richter gingen weiterhin davon aus, dass von jemandem, der mit Gewinnerzielungsabsicht agiere, erwartet werden könne, erforderliche Nachprüfungen bezüglich eventueller Urheberrechtsverletzungen vorzunehmen.

VZVNRW, 27.10.2016

Widersprüche durch Portal „werbestopper.de“ genau prüfen

Widersprüche durch Portal „werbestopper.de“ genau prüfen

Seit September 2016 betreibt die Gesellschaft zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen“ (GDVI) das Portal „werbestopper.de“. Dieses will nach eigenen Aussagen Verbraucher in den Stand versetzen, Werbung umfänglich zu untersagen. Zudem sollen über das Portal, wenn Verbraucher dies wünschen, Datenauskünfte bei Unternehmen eingeholt und Widersprüche gegen deren Datenverarbeitung bewirkt werden. Registriert sich ein Verbraucher entgeltfrei unter Angabe seiner persönlichen Daten auf dem Portal, wird automatisch eine voreingestellte Blacklist, die werbetreibende Unternehmen und Trägermedien von Werbung aufführt, für den Nutzer aktiviert. An die gelisteten Unternehmen leitet der GDVI automatisch innerhalb einer vorgegebenen Frist vorformulierte Widersprüche, die als „Werbeverbote“ bezeichnet werden. Werbestopper.de verspricht, die Blacklist sei dynamisch, d.h. es könnten jederzeit neue Unternehmen aufgenommen werden. Der Nutzer kann einzelne Unternehmen auf eine Whitelist setzen, um sie von der Werbesperre auszunehmen.

Das Geschäftsmodell der GDVI wirft vielfach Rechtsfragen im Bereich Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und Verbraucherschutzrecht auf, die derzeit auf Veranlassung des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) geprüft werden. Sollten Sie durch das Portal per Post oder Fax einen Widerspruch erhalten, sollten Sie genau überprüfen, ob dem Widerspruch eine wirksame Bevollmächtigung des Nutzers zugrunde liegt. Ist dies nicht der Fall empfiehlt auch der ZAW, den Widerspruch unter Hinweis auf die fehlende Erklärungsvollmacht nach § 174 BGB unverzüglich zurückzuweisen.

VZVNRW, 24.10.2016

Digitale POD-Lösungen beim 10. Networken für NRW-Verleger

Digitale POD-Lösungen beim 10. Networken für NRW-Verleger

Beim 10. Networken für NRW-Verleger am 06.10.2016 lauschten über 20 VZVNRW-Mitglieder dem Vortrag "Digitale POD-Lösungen für die Vermarktungen von personalisiertem Content und/oder granularen Inhalten". Referenten waren Herr Paul Robert Hoene von der DVS Media GmbH sowie Frau Nicole Royar, Geschäftsführerin der SDK Systemdruck Köln GmbH & Co. KG und seit 1.4.2016 zusätzlich Leiterin Einkauf Medien/Herstellkoordination der Rudolf Müller Medienholding. Frau Royar stellte Möglichkeiten vor, wie der artikelweise Verkauf von Zeitschriften im Webshop aussehen oder der Verlag seinen Kunden individualisierte Bücher anbieten kann. Die bestmögliche Befriedigung der Kundenbedürfnisse ermöglicht eine Markterweiterung durch das Angebot der Individualisierung. Wie ein solches Komplettangebot, welches beim Gastgeber der Veranstaltung, der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, seit sechs Monaten mit der Zielgruppe ausprobiert wird, aussehen kann, demonstrierte Frau Royar anhand verschiedener Beispiele, unter anderem auch live im Webshop.

 

Die Networken-Teilnehmer fanden nach dem Vortrag bei leckerem Fingerfood zu anregenden Gesprächen zusammen.

 

 VZVNRW, 19.10.2016

Prof. Dr. Hubert Burda kündigt seinen Rücktritt als VDZ-Präsident an

Prof. Dr. Hubert Burda kündigt seinen Rücktritt als VDZ-Präsident an

VDZ-Präsidium schlägt als Nachfolger Dr. Stephan Holthoff-Pförtner vor
Wahl des neuen Präsidenten durch die VDZ-Delegiertenversammlung am 6.11.2016

VDZ-Präsident Prof. Dr. Hubert Burda hat sich entschlossen, sein Amt im 20. Jahr seiner Präsidentschaft an der Spitze des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger abzugeben. Die Entscheidung sei gereift und komme zur richtigen Zeit. „Der VDZ ist so gut aufgestellt wie nie, er wirkt mit großer Nachhaltigkeit und erfolgreich sowohl in Berlin als auch in Brüssel: Wir haben gerade in diesem Jahr politisch enorm viel erreicht“, so der VDZ-Präsident.

Das Präsidium des VDZ dankt Burda für seine herausragenden Leistungen und Verdienste für die gesamte Branche wie für deren Interessenvertretung. „Er hat die positive Entwicklung des VDZ und der gesamten Branche maßgeblich gestaltet. Als Verleger ist er ein Musterbeispiel dafür, wie ein Unternehmer in der zunehmend digitalisierten Verlagswelt agieren kann“, so VDZ-Vizepräsident Dr. Rudolf Thiemann. Er stehe exemplarisch für die Leidenschaft der deutschen Zeitschriftenverleger. Er habe nie nachgelassen, die Bedeutung des Magazinjournalismus in der Gesellschaft zu betonen.
 
Als Nachfolger schlägt das VDZ-Präsidium der Delegiertenversammlung Dr. Stephan Holthoff-Pförtner vor. Er stammt aus der Gesellschafterfamilie der FUNKE MEDIENGRUPPE, die in den vergangenen Jahren hohe Investitionen in Magazine verschiedener Gattungen und damit in das Fundament des Zeitschriftengeschäfts getätigt hat. Der FUNKE-Zeitschriftenbereich hat sich durch diese unternehmerischen Schritte nicht nur zu einer tragenden Säule der MEDIENGRUPPE entwickelt, er gehört auch zu den Top 4-Magazinverlagen in Deutschland.

Der gebürtige Essener wirkt als Verleger, Unternehmer, Rechtsanwalt und Notar von seiner Heimatstadt aus. Holthoff-Pförtner ist in der politischen Welt über die Parteigrenzen hinweg vernetzt und ein gefragter Ratgeber zahlreicher Vorstände unterschiedlichster Unternehmen und Branchen. In vielen Ehrenämtern engagiert er sich karitativ und kulturell.

"Stephan Holthoff-Pförtner ist ein hochkompetenter, in gleicher Weise unternehmerisch wie politisch denkender und agierender Verleger“, betont Thiemann.
 
Die VDZ-Delegiertenversammlung wird als zuständiges Wahlgremium am Sonntag, 6. November, in Berlin über die Nachfolge Burdas abstimmen. Mitglieder der Delegiertenversammlung sind Verleger und leitende Verlagsangestellte, deren Verlage zugleich einem der fünf Landesverbände und einem der drei Fachverbände des VDZ angehören.

VDZ, Berlin, 18. Oktober 2016.

Post an guten Beziehungen zu den Verlagen interessiert

Post an guten Beziehungen zu den Verlagen interessiert

Beim 8. VDZ Distribution Summit des VDZ in Hamburg begründete Martin Linde,
CSO Vertrieb in der Sparte Post, einen Neuanfang zwischen Verlagen und
Deutscher Post. Nachdem die zwei Vorgänger Lindes mit ungeschickten
Konditionenverhandlungen für den Abo-Versand im vergangenen Jahr viel
Missstimmung erzeugt hatten, beteuert Linde nun sein großes Interesse an
guten Beziehungen zu den Verlagen.

VZVNRW, 17.10.2016

Wichtige Änderung bei arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

Wichtige Änderung bei arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen

Arbeitsverträge enthalten oft Ausschlussklauseln, die die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit verlangen. Mit Wirkung zum 01.10.2016 wird § 309 Nr. 13 BGB neu geregelt. Danach werden Bestimmungen in AGB (und somit auch in Arbeitsverträgen, bei deren Abschluss Arbeitnehmer als Verbraucher handeln) unwirksam, durch die eine strengere Form als Textform für Erklärungen verlangt wird. Textform bedeutet im Unterschied zur Schriftform, dass es keiner eigenhändigen Unterschrift bedarf. Die Textform umfasst daher – im Gegensatz zur Schriftform – neben klassischen Schriftstücken auch Telefax-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe, E-Mail-, Telegramm- oder SMS-Nachrichten. Schreibt ein nach dem 01.10.2016 geschlossener Arbeitsvertrag die Schriftform für eine Anzeige vor, ist dieses Schriftformerfordernis künftig unwirksam.

Ab dem 01.10.2016 geschlossene Arbeitsverträge sollten daher ausdrücklich regeln, dass eine Erklärung in Textform zur Wahrung der Ausschlussfrist ausreichend ist. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die Ausschlussfrist nur noch
für Ansprüche des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer, nicht aber für Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber gilt. Für vor dem 01.10.2016 abgeschlossene Arbeitsverträge hat die Neuregelung keine Bedeutung.

VZVNRW, 27.09.2016

Rückforderungen der VG Wort

Rückforderungen der VG Wort

Der Verwaltungsrat der VG Wort hat am 10.10.2016 beschlossen, von den Verlagen und Verbänden die Ausschüttungen der Jahre 2012 - 2015 bis zum 30. November 2016 zurückzufordern. Dies gab die VG Wort in einer Pressemitteilung bekannt. Die Verlage können den Zahlungszeitpunkt aufschieben, wenn sie a) eine Verjährungsverzichtserklärung für die Jahre 2013-2015 abgeben und b) erklären, von der Möglichkeit der Verrechnung mit abgetretenen Ansprüchen der Autoren Gebrauch machen zu wollen. Die Realisierung dieser Verrechnungsmöglichkeit steht unter dem Vorbehalt, dass die Mitgliederversammlung der VG Wort am 26.11.2016 entsprechend entscheidet.

Wir halten Sie über die weitere Entwicklung informiert und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.    

VZVNRW, 13.10.2016

Fünf Angebote von VZVNRW-Mitgliedsverlagen unter den TOP 30 der Fachmedienangebote Online

Fünf Angebote von VZVNRW-Mitgliedsverlagen unter den TOP 30 der Fachmedienangebote Online

Wir freuen uns, dass laut IVW Juli 2016 fünf Angebote von VZVNRW-Mitgliedsverlagen unter den TOP 30 der Fachmedienangebote Online sind:

"Traktorpool" des Landwirtschaftsverlags mit 2.202.289 Visits auf Rang 3
"top agrar online" des Landwirtschaftsverlags mit 2.140.466 Visits auf Rang 4
"Meedia.de" von Handelsblatt Fachmedien mit 1.8883.699 Visits auf Rang 5
"Deutsches Ärzteblatt - online" des Deutschen Ärzteverlags mit 1.497.792 Visits auf Rang 9
"ingenieur.de" des VDI Verlags mit 544.801 Visits auf Rang 21

VZVNRW, 19.09.2016

EU-Kommission präsentiert Vorschlag zur Einführung von Verlegerrechten

EU-Kommission präsentiert Vorschlag zur Einführung von Verlegerrechten


Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) begrüßen ausdrücklich den heute von der EU-Kommission veröffentlichten Gesetzgebungsvorschlag, Presseverleger als Rechteinhaber im EU-Urheberrecht anzuerkennen.

„Die geplante Einführung eines europäischen Verlegerrechts ist ein historisch wichtiger und notwendiger Schritt, die Pressevielfalt als wesentliche Grundlage für freie Meinungsbildung und Demokratie auch in der digitalen Welt zu gewährleisten", erklärten die Hauptgeschäftsführer der beiden Spitzenverbände der deutschen Presse heute in Berlin: „Die EU-Kommission trägt mit ihrem Vorschlag der unbefriedigenden Situation Rechnung, dass die Presseverlage mit der Herstellung qualitätsvoller Inhalte zum wirtschaftlichen Erfolg zahlreicher Online-Plattformen einen wesentlichen Beitrag leisten, ohne jedoch an der hierdurch entstehenden Wertschöpfung angemessen zu partizipieren. Die EU-Kommission liegt richtig mit ihrer Einschätzung, dass es bald keine privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in der heutigen Vielfalt mehr geben wird, wenn diejenigen, die am Beginn der Wertschöpfungskette stehen, mangels Rechtsgrundlage nicht in der Lage sind, angemessen von der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Inhalte durch Dritte zu profitieren."

Hintergrund: Täglich entstehen in europäischen Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen Tausende aufwendig produzierte Artikel, die im Internetzeitalter aber in Sekundenschnelle von Dritten ausschnittsweise oder komplett übernommen, verwertet und vermarktet werden können. Dieser kommerziellen Nutzung standen die Presseverlage bislang ohne eigene Rechte und damit vielfach schutzlos gegenüber. Das will die EU-Kommission jetzt ändern und hat heute einen Gesetzgebungsvorschlag beschlossen, der den Presseverlagen eigene Rechte zugesteht und damit deren Schutzwürdigkeit ausdrücklich anerkennt. Dieser Schritt ist überfällig, weil alle anderen Branchen der Kreativindustrie bereits seit langem eigene Rechte genießen und nur die Verlage bisher davon ausgenommen sind. Es ist dringend geboten, diese Regelungslücke zu schließen, um die Vielfalt der Presse auch in der digitalen Welt zu gewährleisten.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist wichtig, dass die Regelung nicht zu kurz greift und wirklich alle Rechte umfasst, um den Presseverlagen die digitale Vermarktung und den digitalen Vertrieb ihrer Inhalte zu ermöglichen. Ebenso wichtig ist es, dass die Beteiligung der Presseverlage an Entschädigungen für gesetzlich gestattete Nutzungen ihrer Publikationen (bspw. VG-Wort-Mittel) nachhaltig und unkompliziert gesichert wird.

Sicher ist jedenfalls, dass das Verlegerrecht keine Auswirkungen auf die Freiheit des Internet und insbesondere der Verlinkung haben wird. Darüber hinaus werden sämtliche bestehende Schrankenregelungen, wie z.B. das Zitatrecht sowie die Erlaubnis zur Illustration, Forschung und Privatkopie in vollem Umfang bestehen bleiben und nicht durch das geplante EU-Verlegerrecht angetastet.

VDZ, 14.09.2016

1. Teil des Volo-Kurses erfolgreich abgeschlossen

Erster Teil des Volo-Kurses erfolgreich abgeschlossen

Am 9. September 2016 ist der erste Teil des derzeit laufenden Kurses für die Zeitschriften-Volontäre in Essen zuende gegangen. Es waren für alle Teilnehmer zwei lehrreiche und intensive Wochen. Die Teilnehmer waren sehr interessiert und wurden von den Referenten für ihre Neugier und ihren Enthusiasmus gelobt. Der zweite Teil des Volontariatskurses beginnt am 5. Dezember 2016.

 

 VZVNRW, 09.09.2016

dpa-Sommerinterview mit VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer

dpa-Sommerinterview mit VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer

Die Fußball-Europameisterschaft ist für die Zeitschriftenbranche eine gute Sache. Schon weil die Fans mitreden wollen und dafür gerne auch mal ein Magazin kaufen. Neue Titel gab es im ersten Halbjahr bereits etliche. Und das werde im zweiten so weitergehen, sagt Stephan Scherzer, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) im Interview mit der Deutschen Presse-Agentur. Deutschland habe die breiteste und bunteste Presselandschaft weltweit. Und die zunehmende Spezialisierung lasse die Zahl der Zeitschriften weiter wachsen. Scherzer sieht aber nicht alles rosarot. Da gibt es einiges, das ihn ärgert.

Das gesamte Interview lesen Sie hier.

VZVNRW, 15.08.2016

Tarifeinigung bei Zeitschriftenverlagen und Journalisten

Tarifeinigung bei Zeitschriftenverlagen und Journalisten

- Erhöhungen von 1,5 und 1,6 Prozent bei 25 Monaten Laufzeit -

In der gestrigen dritten Verhandlungsrunde haben sich VDZ und Journalistengewerkschaften auf einen neuen Gehaltstarifvertrag geeinigt. Danach steigen die Gehälter der Journalisten in Zeitschriftenredaktionen um 1,5 Prozent zum 1. September 2016 sowie 1,6 Prozent zum 1. September 2017. Die Laufzeit des rückwirkend zum 1. April 2016 in Kraft tretenden Tarifvertrags beträgt 25 Monate.

Für die Zeitschriftenverleger steht neben vertretbaren Erhöhungen im Mittelpunkt, dass der Tarifabschluss mittelfristige Planungssicherheit gibt. Das Angebot der Arbeitgeber berücksichtigt trotz des erheblichen Ergebnisdrucks im Stammgeschäft das Anliegen der Journalisten nach einer angemessenen Einkommenserhöhung.

"Dieser Abschluss, der konstruktiv und effizient in drei Runden verhandelt wurde, beweist die Gestaltungsfähigkeit der Tarifparteien und hilft der Tarifakzeptanz in unserer Branche", so VDZ-Justitiar Dirk Platte.

Die Erklärungsfrist endet am 19. August 2016.

VDZ, 27.07.2016

Referentenentwurf zum neuen Kartellgesetz: Erweiterte Spielräume für Presseverlage

Referentenentwurf zum neuen Kartellgesetz: Erweiterte Spielräume für Presseverlage

Der Referentenentwurf für die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eröffnet den Presseverlagen neue Möglichkeiten. Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums sehen z. B. die Erlaubnis betriebswirtschaftlicher – aber weiterhin nicht redaktioneller – Zusammenarbeit von Verlagen vor. Titel könnten somit bald gemeinsam vermarktet werden. Auch im Werbegeschäft sowie bei der Zustellung und bei der Herstellung der Produkte wären dann Kooperationen möglich. Ziel der Erweiterung der kartellrechtlichen Handlungsspielräume ist die Sicherung der Pressevielfalt und die Stärkung der wirtschaftlichen Basis von Presseunternehmen.
Die Verlegerverbände VDZ und BDZV begrüßen die 9. GWB-Novelle, die Anfang 2017 in Kraft treten soll.

VZVNRW, 18.07.2016

Regelungsvorschlag des BMJV zur Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen der VG Wort

Regelungsvorschlag des BMJV zur Verlegerbeteiligung an Ausschüttungen der VG Wort

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Regelungsvorschlag zu der Ausschüttung aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen (Reprographie) vorgelegt. Dieser sieht vor, dass der Urheber nach Veröffentlichung seines Werkes der Beteiligung des Verlegers zustimmen kann. Damit wäre die Verlegerbeteiligung von der Entscheidung des Urhebers abhängig. Der Vorschlag verweigert dem Verleger eine eigene Rechtsposition, wie sie die Verlegerverbände vorgeschlagen hatten. Andererseits eröffnet dieser Vorschlag immerhin gewisse Handlungsspielräume für die Verlage und Verwertungsgesellschaften. Dennoch stellt er eben nicht den Status quo ante her. Folge wäre eine administrativ aufwendige werkbezogene Einzelabrechnung, statt einer pauschalen Beteiligung. Es steht zu befürchten, dass die Politik aus vermeintlichen europarechtlichen Hinderungsgründen aufgrund des restriktiven BGH-Urteils eine günstigere Reglung nicht vornimmt. Deshalb ist es richtig, dass gegen das BGH-Urteil Verfassungsbeschwerde auch mit der Begründung eingelegt wurde, wonach der BGH verpflichtet gewesen wäre den Fall Vogel dem EuGH vorzulegen - Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter.
Der VDZ wird sich im parlamentarischen Verfahren weiter für eine tragfähige Regelung einsetzen, um die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort und VG Bild/Kunst zu erhalten.

VZVNRW, 13.07.2016

Fortsetzung der Tarifverhandlungen GTV Redakteure am 27. Juli

Fortsetzung der Tarifverhandlungen GTV Redakteure am 27. Juli

Die zweite Runde der Tarifverhandlungen GTV Redakteure wurde gestern ohne Einigung beendet. Der Verhandlungsführer des VDZ, Dirk Platte, bestärkte gegenüber den Gewerkschaften das Interesse an einem Abschluss mit 36 Monaten Laufzeit. Hintergrund ist, mit möglichst hoher Planungssicherheit Lösungsmöglichkeiten für Erhöhungen in diesem zeitlichen Rahmen auszuloten. Betont wurde in den Verhandlungen, dass trotz kritischer Entwicklungen bei Vertrieb und insbesondere Anzeigen die Bereitschaft zu fairen Erhöhungen besteht - auch wegen der Anerkennung der Arbeit in den Redaktionen. Ein Thema neben der Gehaltserhöhung war die Anrechnung von Ausbildungszeiten für künftige Neueinstellungen.

Die Gewerkschaften lehnten eine lange Laufzeit ab. Die Pressemeldung des DJV finden Sie hier, diejenige von ver.di hier.

VZVNRW, 23.06.2016

Termin für 10. Networken für NRW-Verleger

Termin für 10. Networken für NRW-Verleger

Wir freuen uns, dass wir Ihnen den nächsten Termin für unsere Veranstaltung „Networken für NRW-Verleger“ ankündigen können: Nachdem wir zuletzt bei der Landwirtschaftsverlag GmbH in Münster und der Bergmoser + Höller AG in Aachen zu Gast waren, empfängt uns dieses Mal die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG. Hierfür bedanken wir uns schon jetzt recht herzlich.

Ein Treffen unter Kolleginnen und Kollegen, ein spannender Vortrag sowie ein gemeinsamer Veranstaltungsausklang – diese Möglichkeit bietet sich Ihnen

am 06. Oktober 2016 ab 16:00 Uhr
bei der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co. KG, Stolberger Straße 84, 50933 Köln.

Der Vortrag befasst sich mit dem Thema „Digitale POD-Lösungen für die Vermarktungen von personalisiertem Content und/oder granularen Inhalten“.

Merken Sie sich diesen Termin schon jetzt vor.

VZVNRW, 15.06.2016

Fachmedien schaffen Glücksmomente

Fachmedien schaffen Glücksmomente

Der Clip "Fachmedien schaffen Glücksmomente", der als Eröffnungsfilm auf dem Fachpresse-Kongress gezeigt wurde, macht mit einem Augenzwinkern auf die emotionale Strahlkraft von Fachmedien aufmerksam. Denn durch innovative Produkte, fundierten Fachjournalismus und passgenaue Kommunikationslösungen machen Fachmedien ihre Nutzer nicht nur schlauer, sondern auch glücklicher. Entstanden ist der Film an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt als ein Semesterprojekt im Studiengang „Marken- und Medienmanagement“, unter Leitung von Prof. Dr. Thilo Büsching. Den Clip „Fachmedien schaffen Glücksmomente“ können Sie sich hier ansehen.

VZVNRW, 10.06.2016

Werbeeinnahmen von Zeitschriften und Zeitungen gefährdet durch mehr Möglichkeiten in TV-Primetime

Werbeeinnahmen von Zeitschriften und Zeitungen gefährdet durch mehr Möglichkeiten in TV-Primetime

Die EU-Kommission hat am 25. Mai 2016 einen Entwurf für eine Überarbeitung der AVMD-Richtlinie (Audiovisuelle Mediendienste-Richtlinie) vorgelegt, der unter anderem die TV-Werbung liberalisiert und Videoplattformen wie YouTube in den Regelungsbereich einbezieht.

Die Pressemitteilung des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. "Verlegerverbände sehen Licht und Schatten in neuer AVMD-Richtlinie" finden Sie hier.

VZVNRW, 06.06.2016

NRW-Verlage gehören zu den besten Fachmedien des Jahres 2016

NRW-Verlage gehören zu den besten Fachmedien des Jahres 2016

Auf dem Fachpresse-Kongress am 10. und 11. Mai 2016 wurden die besten Fachmedien des Jahres 2016 ausgezeichnet, die eindrucksvoll Innovationskraft, Kundennähe und inhaltliche Qualität belegen.

Wir freuen uns, dass unter den diesjährigen Siegern des Fachpresse-Awards drei Mitgliedsverlage des VZVNRW sind. Sie erhielten die folgenden Auszeichnungen:

Bund-Verlag GmbH mit "Arbeitsrecht im Betrieb":
Beste Fachzeitschrift bis 2,5 Millionen Euro Umsatz

NWB Verlag GmbH & Co. KG:
Beste integrierte Markenführung

Landwirtschaftsverlag GmbH mit "profi":
Bester Social-Media-Einsatz

Wir gratulieren den Siegern zu ihren Auszeichnungen.

VZVNRW, 31.05.2016

Zeitschriftenredakteure: Tarifverhandlungen vertagt

Zeitschriftenredakteure: Tarifverhandlungen vertagt

Die Verhandlungen zwischen dem VDZ und den Journalistengewerkschaften zum Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages für die Zeitschriftenredakteure gehen in eine zweite Tarifrunde. Als Termin für die zweite Tarifrunde wurde der 22. Juni vereinbart.

VZVNRW, 25.05.2016

Verhandlungsbeginn für Gehaltstarifvertrag der Zeitschriftenredakteure

Verhandlungsbeginn für Gehaltstarifvertrag der Zeitschriftenredakteure

Vor der ersten Verhandlungsrunde zum Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrages fordert der VDZ die Journalistengewerkschaften auf, sich bei ihren Erwartungen an den Realitäten der Branche zu orientieren. Nach wie vor stünden die Verlage vor großen Herausforderungen. „Der Flächentarif ist nur zu sichern, wenn er diesen Herausforderungen Rechnung trägt“, erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte.
DJV und dju in ver.di hatten den Gehaltstarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Zeitschriften fristgerecht zum 31. März 2016 gekündigt. Dieser Tarifvertrag hatte eine Laufzeit von 30 Monaten und sah zwei lineare Erhöhungen vor. Der Deutsche Journalistenverband fordert 4,5 Prozent mehr Gehalt für die rund 9.000 Zeitschriftenrdakteurinnen und -redakteure. Die erste Tarifrunde, zu der sich der VDZ mit den Mitgliedern der DJV-Tarifkommission trifft, findet am 24. Mai 2016 in Berlin statt.

VZVNRW, 23.05.2016

Das neue EU-Datenschutzrecht

Das neue EU-Datenschutzrecht

Experte Jörg F. Smid (Fachanwalt für IT-Recht bei der Kanzlei DAMM & MANN) gibt in einem Interview erste Einblicke in das Thema "Das neue Datenschutzrecht" und erläutert, warum man sich schon jetzt damit beschäftigen sollte. Das Interview finden Sie hier.

Am 23. Juni 2016 organisiert die VDZ Akademie gemeinsam mit Jörg F. Smid in Hamburg das Seminar „Das neue EU-Datenschutzrecht – Herausforderungen, Risiken und was Sie tun können“. Informationen zum Seminar finden Sie hier.

VZVNRW, 12.05.2016

"Pressevielfalt schützt Ihre Meinungsfreiheit"

"Pressevielfalt schützt Ihre Meinungsfreiheit"

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) startet anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit eine fünfte Welle der Anzeigenkampagne mit neuen wichtigen Elementen und macht sich mit verschiedenen Projekten für die Pressefreiheit stark. Nach großartigem Erfolg der letzten Durchläufe hofft der VDZ, dass auch dieses Jahr wieder viele Verlage die Pressefreiheitskampagne unterstützen.

Die vollständige Pressemitteilung des VDZ finden Sie hier.

VZVNRW, 04.05.2016

VZVNRW-Seminar „Rechtsfragen rund um Veranstaltungen, Events und Live-Entertainment“ am 9.6.2016 in Köln

VZVNRW-Seminar „Rechtsfragen rund um Veranstaltungen, Events und Live-Entertainment“ am 9.6.2016 in Köln

Viele unserer Mitgliedsverlage erweitern das reine Verlagsgeschäft und erzielen Umsätze aus der Durchführung von Veranstaltungen und Events.
Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung bei dieser Geschäftsfelderweiterung mit unserem Seminar zum Thema „Rechtsfragen rund um Veranstaltungen, Events und Live-Entertainment“.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen gibt es viel zu beachten: Was fällt in den Verantwortungsbereich des Veranstalters? Welche Lizenzen und Genehmigungen gilt es einzuholen? Wie lassen sich Vereinbarungen und Verträge rechtlich einwandfrei gestalten? Wie gilt es mit Problemen umzugehen, wenn doch etwas schief gelaufen ist? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt unser Referent Herr Rechtsanwalt Marco Jung, LL.M (Lausen Rechtsanwälte) im Rahmen des eintägigen Seminars. Besprochen werden sowohl urheberrechtliche als auch medien- und veranstaltungsrechtliche Problematiken; zusätzlich werden Musterverträge und Checklisten erarbeitet.
Das Seminar findet am 9. Juni 2016 von 9 bis 16 Uhr im Hotel Mondial am Dom in Köln statt. Melden Sie sich per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an; die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle.


VZVNRW, 09.05.2016

Mitgliederversammlung des VZVNRW am 29.04.2016

Mitgliederversammlung des VZVNRW am 29.04.2016

Am 29. April 2016 fand traditionell unsere Mitgliederversammlung auf Schloss Bensberg statt. 

Schloss Bensberg

Den Auftakt der Veranstaltung bildete die Keynote Speech von Referent Dieter Lange, der uns in seinem Vortrag "Sieger erkennt man am Start – Verlierer auch" Fragen stellte, zu denen wir meinten, die Antworten schon zu wissen. Die anschließende Mitgliederversammlung eröffnete unser Vorsitzender mit den Worten: „2015 war ein betrübliches Jahr, in dem Werte wie Freiheit, Vielfalt und Demokratie eine neue Bedeutung bekamen. Für diese Werte und für die Pressefreiheit werden wir einstehen“. Herr Dr. Müller gratulierte Herrn Josef Kuth, Sprecher der gemeinsamen Tarifkommission von VZVNRW und AGVVB, dem auf Anregung des VZVNRW das Bundesverdienstkreuz am Bande für sein mittlerweile 30jähriges Engagement in der Tarifkommission verliehen wurde. „Diese Ehrung möchte ich als Ehrung für alle Mitglieder der Tarifkommissionen in den Jahren, in denen ich tätig sein durfte, verstehen. Die Erfolge konnten nur durch eine Gemeinschaft erzielt werden und ich bedanke mich für das Vertrauen.“, so Kuth. Dr. Christoph Fiedler, Bereichsleiter Europa und Medienpolitik beim VDZ, gab einen leidenschaftlichen Bericht über die verlagsbezogenen Themen, die auf europäischer Ebene derzeit diskutiert werden. Im Arkadengang genossen die Gäste den Apéritif, bevor man bei angeregten Gesprächen zum Mittagsbuffet überging. VZVNRW-Geschäftsführerin Daniela Scheuer fasst zusammen: "Wir freuen uns sehr, dass wieder viele Mitglieder und Gäste unserer Einladung gefolgt sind und diesen Tag mit uns begangen haben."

VZVNRW, 02.05.2016

Bundesverdienstkreuz für gemeinsamen Sprecher der Tarifkommissionen VZVNRW und AGVVB Josef Kuth

Bundesverdienstkreuz für gemeinsamen Sprecher der Tarifkommissionen VZVNRW und AGVVB Josef Kuth

Wir freuen uns, bekannt geben zu können, dass dem Sprecher der gemeinsamen Tarifkommissionen des VZVNRW und AGVVB, Herrn Josef Kuth, auf Anregung des VZVNRW am 12. April 2016 in Eschweiler das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bundespräsidenten verliehen wurde. Ordensverleihung KuthStädteregionsrat Helmut Etschenberg, der Josef Kuth das Bundesverdienstkreuz überreichte, betonte, es sei nicht zuletzt der Arbeit des Herrn Kuth zu verdanken, dass der soziale Frieden in der Zeitschriften- und Buchverlagsbranche bewahrt und Streiks oder Arbeitsniederlegungen verhindert werden konnten. Besonders hob er Kuths geschickte und einfühlsame Verhandlungsführung hervor, mit der er die Interessen der Tarifpartner in den Verhandlungen zu einem von allen akzeptierten und mitgetragenen Abschluss führe.

VZVNRW, 28.04.2016

Nachruf Dr. Werner Hippe

Nachruf Dr. Werner Hippe

Am 16. April 2016 verstarb im Alter von 91 Jahren unser langjähriger Vorsitzende und Ehrenvorsitzende, Herr Dr. Werner Hippe. Herr Dr. Hippe, der 1966 den Asgard-Verlag übernahm und sich auch stark in der deutschen Medienlandschaft engagierte, war von 1973 bis 1985 Vorsitzender des Verbandes der Zeitschriftenverlage in Nordrhein-Westfalen e.V. In der Zeit von 1977 bis 1987 war Herr Dr. Hippe zudem Mitglied im Deutschen Presserat. Im Jahr 1987 wurde er zum Präsidenten des Verbands Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gewählt. Herr Dr. Hippe erhielt 1989 das Bundesverdienstkreuz, im Jahr 1995 wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse ausgezeichnet. Herr Dr. Hippe prägte die Arbeit des Verbandes, vor allem im Hinblick auf den Einsatz der noch jungen elektronischen Medien.

Wir trauern um ihn.

VZVNRW, 25.04.2016

Die Pressemitteilung des VDZ finden Sie hier.

Der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erweitert Vorstandsgremium - Frederik Palm zum Vorstand berufen

Der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erweitert Vorstandsgremium - Frederik Palm zum Vorstand berufen

Der Aufsichtsrat der VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG hat Frederik Palm zum neuen Vorstand ernannt. Der 49jährige, der seinen beruflichen Weg 1991 in dem Bonner Verlagshaus startete, wird den Wirtschaftsverlag künftig gemeinsam mit den Vorständen Guido Ems (48) und Helmut Graf (58) führen. Im Rahmen der Ressortverteilung wird er als Vorstand und Chief Operating Officer/ COO agieren. "Mit Frederik Palm gewinnt das Unternehmen einen innovativen Manager mit hoher Expertise und unternehmerischer Erfahrung", so Aufsichtsratsvorsitzender und Verlagsgründer Norman Rentrop. Palm bringe die besten Voraussetzungen mit, gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen die Wachstumskraft des Verlages noch weiter zu stärken sowie die Wettbewerbsvorteile auszubauen und den Erfolg des Unternehmens national und international erfolgreich mitzugestalten.

VZVNRW, 20.04.2016

nwb übernimmt JUVE Verlag

nwb übernimmt JUVE Verlag

Rückwirkend zum Jahresanfang hat unser Mitglied Fachverlag nwb alle Anteile des Kölner Branchenpresseverlages JUVE übernommen. Das Familienunternehmen nwb Verlag ist vor allem auf Steuer- und Wirtschaftsrecht sowie Rechnungswesen spezialisiert. Gemeinsam mit nwb will JUVE seine marktführenden wirtschaftsjournalistischen Produkte im Bereich des deutschen und österreichischen Arbeitsmarktes ausbauen. Zu den derzeit rund 270 Mitarbeitern bei nwb kommen mehr als 50 von JUVE hinazu.

VZVNRW, 20.04.2016

Presseverleger sehen Mängel im neuen EU-Datenschutz

Presseverleger sehen Mängel im neuen EU-Datenschutz

Rechtsunsicherheit für Pressevertrieb und Digitalgeschäft sowie halbherziger Schutz journalistischer Pressefreiheit sind Kritikpunkte von BDZV und VDZ - Deutsche Politik beim effektiven Schutz journalistischer Datenverarbeitung in der Pflicht

Die Pressemitteilung 11/2016 des VDZ finden Sie hier.

VZVNRW, 20.04.2016

Bergmoser + Höller Stiftung gibt Preisträger 2016 bekannt

Bergmoser + Höller Stiftung gibt Preisträger 2016 bekannt

Wie bereits angekündigt vergibt die Bergmoser + Höller Stiftung am 3. Mai 2016 zum fünften Mal den ökumenischen Verkündigungspreis. Ausgezeichnet werden das Projekt "ANDERNORTS: Bibel trifft Kunst" und die Wanderausstellung "Werkstatt Bibel mobil". Die feierliche Preisverleihung wird die bekennende Christin, Jounalistin und ZDF-Nachrichtensprecherin Gundula Gause vornehmen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.buh-stiftung.de.

VZVNRW, 20.04.2016

Gehaltstarifvertrag für Redakteure gekündigt

Gehaltstarifvertrag für Redakteure gekündigt

Der Gehaltstarifvertrag für Redakteure wurde von den Gewerkschaften fristgerecht zum 31.3.2016 gekündigt. Die Tarifverträge für Redakteure werden bundeseinheitlich verhandelt. In den laufenden Tarifverhandlungen hat der VDZ die Forderung des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) nach 4,5% mehr Gehalt mit Unverständnis abgelehnt. "Gehaltsforderungen in dieser Größenordnung sind kein Beitrag, der Verlage bei den Herausforderungen der Gegenwart unterstützen", erklärte VDZ-Justitiar Dirk Platte. Bis zu einem Ergebnis der Tarifverhandlungen gelten die bisherigen Gehälter weiter.    

Mitgliederversammlung des VZVNRW 2016

Mitgliederversammlung am 29. April 2016

Die diesjährige Mitgliederversammlung des VZVNRW findet am 29.4.2016 traditionell wieder auf Schloss Bensberg statt. Merken Sie sich diesen Termin bereits jetzt vor - es werden wieder aktuelle Themen und spannende Vorträge auf dem Programm stehen. Natürlich besteht auch wieder genügend Zeit zum kollegialen Austausch. Wir freuen uns auf Sie!     

Kongress der Deutschen Fachpresse 2016

Kongress der Deutschen Fachpresse 2016 in Berlin

Am 10. und 11. Mai 2016 findet wieder der jährliche Kongress der Deutschen Fachpresse statt. Mit mehr als 500 Teilnehmern findet das Highlight-Event der Fachmedienmacher mit zahlreichen nationalen und internationalen Referenten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien, Themen-Sessions, Workshops und einer Dienstleisterausstellung alternierend in Frankfurt am Main und Berlin statt. Dieses Jahr wirft der Kongress unter dem Motto "Fachmedien 4.0 - kommunizieren, informieren, vernetzen" einen Blick auf die Zukunft der Fachmedien im Zeitalter der Industrie 4.0. Kongressort ist das Ellington Hotel in Berlin. 

Nähere Informationen zum Kongressverlauf, Tagungsort sowie Anfahrtsskizzen finden Sie hier.   

neue Löhne und Gehälter für Angestellte und gewerbl. AN in Zeitschriftenverlagen ab 1.1.2016

neue Löhne und Gehälter ab 1.1.2016 für Angestellte und gewerbliche AN in Zeitschriftenverlagen

Hinsichtlich des am 31.12.2015 ausgelaufenen Gehalts- und Manteltarifvertrag für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer in Buch- und Zeitschriftenverlagen haben schon im Oktober 2015 Tarifgespräche und -verhandlungen stattgefunden. Diese konnten mit dem folgenden Ergebnis abgeschlossen werden:

  1. Die Gehälter, Löhne und Ausbildungsvergütungen werden ab dem 1. Januar 2016 um 3% erhöht.
  2. Der Gehalts- und Lohntarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kann erstmals zum 31.12.2017 gekündigt werden.
  3. Der Manteltarifvertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2017 gekündigt werden.

Die entsprechende Lohn- und Gehaltstabelle mit den ab dem 1.1.2016 geltenden Löhnen und Gehältern finden Sie im Mitgliederbereich unter "Tarifverträge".

VZVNRW, 8.1.2016

Volontärausbildung 2016

Volontärausbildung 2016

Auch in diesem Jahr findet ein Volontärskurs statt, und zwar vom 29. August bis 9. September und vom 5.-16. Dezember.

Der Inhalt entspricht der erforderlichen Ausbildung für das Volontariat. Erstmalig wird der Kurs in Zusammenarbeit mit der Medien-Akademie Ruhr gAG in Essen veranstaltet. Erfahrene Referenten aus der Praxis garantieren ein hohes Ausbildungsniveau. Wir raten Ihnen zu einer rechtzeitigen Anmeldung.