Wenn Sie von uns schon einen Presseausweis bezogen haben, sich an Ihren persönlichen Daten (Name, Anschrift) nichts geändert hat und wir auch Ihr bisheriges Passfoto weiter verwenden können, müssen Sie keinen Erstantrag ausfüllen, sondern können den Folgeantrag verwenden. Dies gilt auch, sofern Sie bereits einen Presseausweis von uns bezogen haben und lediglich Ihre Anschrift aktualisiert werden muss.
Die nachstehend verlinkten Anträge können Sie am Bildschrirm ausfüllen und dann ausdrucken. Ein Hinweis für Firefox-Nutzer: Falls Sie die Formulare nach dem Aufrufen nicht am Bildschirm ausfüllen können, müssen Sie die Firefox-Einstellung ändern [Extras - Einstellungen - Anwendungen - "Portable Document Format" auf "Adobe Reader verwenden (Standard)" oder auf "Adobe Acrobat (im Firefox) verwenden" setzen].
- Angestellte Journalisten
Der Arbeitgeber beantragt mit seiner rechtsgültigen Unterschrift den neuen Presseausweis auf dem Folgeantrag. - Mehrere angestellte Journalisten
Arbeitgeber können für mehrere Journalisten einen Sammel-Antrag ausfüllen. Bitte achten Sie auf die aktuelle Anschrift der Mitarbeiter. - Freie Journalisten
Sie beantragen den neuen Presseausweis auf dem Folgeantrag. Bitte fügen Sie die Nachweise Ihrer aktuellen journalistischen Tätigkeit entsprechend Ziffer 5.2 des Merkblattes bei.
Die Ausstellungsgebühr für den Presseausweis beträgt für Mitglieder 59,50 EUR (incl. MwSt), Nichtmitglieder zahlen 85,00 EUR (incl. MwSt). Das Pkw-Presseschild kostet für Mitglieder/Nichtmitglieder 9,50 EUR (incl. MwSt). Bitte beachten Sie, dass Sie mit erfolgter Beantragung und positiver Prüfung durch uns zur Entrichtung der Bearbeitungsgebühr verpflichtet sind.